Intersexualität
Ethiker suchen nach Richtlinien für Geschlechtsangleichungen
Die Schweiz will die Praxis bei Eingriffen an intersexuellen Kindern neu regeln. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) hat eine interdisziplinäre Subkommission eingesetzt, die neue medizin-ethische Richtlinien zum Umgang mit sogenannten Varianten der Geschlechtsentwicklung erarbeitet.
In der Kommission seien neben Fachpersonen auch Betroffene vertreten, teilte die SAMW mit. Das Parlament hatte 2024 eine Motion angenommen, welche die Verbesserung der Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung fortderte. Der Bund hat die Finanzierung der Arbeit der SAMW sichergestellt.
Von Varianten der Geschlechtsentwicklung wird gesprochen, wenn Personen sich aufgrund ihrer körperlichen Merkmale nicht eindeutig den Kategorien «männlich» und «weiblich» zuordnen lassen.
Wie viele Kinder sind betroffen?
Es handelt sich um wenige Kinder, die mit unmittelbar erkennbaren Varianten der Geschlechtsentwicklung auf die Welt kommen. Ihr Anteil an der Geburtenzahl ist schwer anzugeben. Einerseits ist die Datenlage nicht ausreichend, andererseits wird international nach unterschiedlichen Definitionen gearbeitet.
Die Vereinten Nationen schätzen, dass zwischen 0,05 und 1,7 Prozent aller Neugeborenen eine Variante der Geschlechtsentwicklung aufweisen. Eine aktuelle Schweizer Studie geht von einem Anteil von 0,036 Prozent der Neugeborenen aus. Gleichwohl, erklärt die SAMW, sei es unabdingbar, schweizweit einen breiten Konsens für die Orientierung in der Praxis zu schaffen.
In der Vergangenheit wurden betroffene Kinder oft umfangreichen Hormonbehandlungen und chirurgischen Eingriffen unterzogen – mit dem Ziel, ihr Geschlecht eindeutig zuzuordnen. Seit einiger Zeit bekommen die Stimmen der Personen, die solche Interventionen erlebten, vermehrt Gehör. Dabei wird laut der SAMW deutlich, dass ihre Erfahrungen oft von Leid geprägt waren und nicht selten traumatischen Charakter hatten und haben.
Was hat sich in der Medizin verändert?
Besondere medizin-ethische Brisanz berge die Tatsache, dass es sich bei den möglichen medizinischen Massnahmen um chirurgische, teilweise sogar irreversible, Eingriffe handele und das Kind nicht selbst dem Eingriff zustimmen könne. «Es ist zu klären, ob über solche Eingriffe, sofern sie nicht überlebensnotwendig sind, ohne die Einwilligung des Kindes entschieden werden kann und wie die Perspektive der Eltern einzubinden ist», so die SAMW.
Die medizinische Landschaft in der Schweiz habe sich in den vergangenen Jahrzehnten gewandelt. Eingriffe zur Geschlechtszuweisung würden heute nicht mehr standardmässig vorgenommen, aber in bestimmten Fällen immer noch durchgeführt. Für Ärztinnen und Ärzte wie auch für Eltern stelle sich deshalb die Frage, welche Massnahmen aus medizin-ethischer Sicht verantwortbar seien. (sda/ dst)