Deutschland

Transsexuelle: Krankenkassen müssen Einfrieren von Spermien bezahlen

Vor einer Geschlechtsangleichung von Mann zu Frau können Spermien eingefroren werden. Transsexuelle können sich damit einen Kinderwunsch erfüllen. In Deutschland müssen künftig Krankenkassen die Kosten dafür tragen.


Eine 24-jährige transsexuelle Person, die sich einer geschlechtsangleichenden Behandlung von Mann zu Frau unterzog, hat in Deutschland gegen ihre Krankenkasse geklagt. Die Kasse bezahlte zwar die Behandlung, doch sie war nicht bereit, auch die Kosten für die Konservierung der Samenzellen zu übernehmen. Die Versicherte wollte diese einfrieren lassen, um sich die Möglichkeit eigener Kinder offenzuhalten.

Das Bundessozialgericht in Kassel hat nun entschieden, dass in Zukunft Transsexuelle nach einer geschlechtsangleichenden Behandlung auf Kosten der Krankenkasse ihre Samenzellen einfrieren lassen können. Das Gericht stützt sich auf eine Richtlinie, die besagt, dass die Kosten für eine solche Konservierung übernommen werden, wenn sich jemand einer Behandlung unterzieht, welche die Keimzellen schädigt. Das ist beispielsweise bei einer Strahlentherapie der Fall.

Das Gericht beurteilt die Geschlechtsangleichung ebenfalls als keimzellschädigende Behandlung. Und: Der Leidensdruck durch die Transsexualität sei mit einer Erkrankung vergleichbar. Als nächster Schritt wird nun eine entsprechende Richtlinie ausgearbeitet. (epd/ dst)