EKS-Sommersynode
Die reformierten Kirchen verteilen ihre Kosten neu
Das Wichtigste in Kürze
Welche Änderungen gibt es bei den EKS-Mitgliederbeiträgen?
Ab 2028 zahlen die Mitgliedkirchen der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) ihre Beiträge nach einem neuen Schlüssel. Finanzstarke Landeskirchen zahlen künftig höhere, finanzschwächere tiefere Beiträge; bis Ende 2030 gilt eine Übergangsfrist.
Gab es Widerstand gegen die Vorlage?
Ja, die Reformierte Kirche Kanton Luzern kritisierte am neuen Modell fehlende Unterlagen, nicht überprüfbare Berechnungen und mangelnde Transparenz. Die Luzerner müssten künftig rund 80 Prozent höhere Beiträge zahlen.
Welche Alternativen gab es?
Der Aargauer Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg schlug ein «Flat Rate»-Modell vor. Dieses hätte vorgesehen, dass jede Landeskirche 0,54 Prozent ihrer Einnahmen an die EKS zahlt. Die Synode lehnte den Gegenantrag jedoch ab, unter anderem weil er erst im Frühling eingebracht worden war und keine Vernehmlassung durchlaufen hatte.
Die Mitgliedkirchen der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) müssen ab 2028 ihre Beiträge nach einem neuen Schlüssel leisten. Reichere Kirchen zahlen künftig mehr, ärmere weniger. Das neue Modell beinhaltet eine Übergangsfrist bis Ende 2030. Wie es im Detail funktioniert, lesen Sie hier.
Die Sommersynode in Bulle (FR) folgte damit den Anträgen des EKS-Rats vollumfänglich. Finanzvorsteher Sandro Bugmann sprach einleitend von einem «nicht einfachen Geschäft», das in einem partizipativen Prozess entstanden sei. Vom neuen Modell profitieren vor allem Landeskirchen in der Romandie und dem Tessin. Mehrbelastungen treffen insbesondere die Innerschweizer Reformierten.
Luzern kritisiert fehlende Unterlagen
Besonders deutlich zeigt sich dies in Luzern: Dort soll der Beitrag nach aktuellen Berechnungen um rund 82 Prozent steigen. Synodalratspräsidentin Lilian Bachmann* beantragte deshalb, das Geschäft an den EKS-Rat zur Überarbeitung zurückzuweisen. Die Vorlage sei «so noch nicht beschlussreif», sagte sie. Luzern stelle die Solidarität nicht infrage, verlange aber transparente, überprüfbare und politisch tragfähige Grundlagen.
Luzern gehe es um Sorgfalt vor Eile, sagte Bachmann. «Es besteht keine zeitliche Not oder Dringlichkeit.»
Inhaltlich machte die Luzerner Synodalratspräsidentin formelle und inhaltliche Gründe geltend. So vermische die Vorlage verschiedene Materien. Einen solchen Systemwechsel könne man nicht in einer Motionsantwort unterbringen. «Dazu braucht es eine getrennte Vorlage.»
Zudem monierte sie fehlende Unterlagen. «Die Datengrundlagen und -berechnungen sind für uns nicht überprüfbar, ein Vernehmlassungsbericht fehlt bis heute.» Der neue Beitrag werde zudem anhand der Finanzkraft auf Kantons- und Gemeindeebene berechnet, aber nur dem Kanton in Rechnung gestellt. Die Wahl des Solidaritätsfaktors von 0,5 Prozent sei nicht nachvollziehbar begründet und auch die Kommunikation des EKS-Rats bemängelte sie: Mit Luzern sei kein bilaterales Gespräch gesucht worden.
Raphael Bodenmüller aus Nidwalden konnte den Luzerner Antrag in Teilen nachvollziehen. «Gerade in einem Systemwechsel dieser Tragweite müssen die Entscheidungsgrundlagen belastbar und verständlich sein.»
Er brachte eine weitere Komponente ein: Ab 2028 soll das Budget der EKS um zehn Prozent reduziert werden. «Die Frage, welche Aufgaben künftig auf gesamtschweizerischer Ebene wahrgenommen werden sollen, ist noch nicht abschliessend beantwortet.» Aus seiner Sicht wäre es nachvollziehbarer gewesen, zuerst die Aufgaben der EKS und anschliessend einen neuen Schlüssel festzulegen.
Aargau: Man konnte sich einbringen
Christoph Weber-Berg, Aargauer Kirchenratspräsident, stand mit seiner 2024 angenommenen Motion am Ursprung des neuen Schlüssels. Er äusserte Verständnis, dass die höheren Beiträge für gewisse Kantonalkirchen nicht einfach seien.
Eine Rückweisung sei aber kein Weg, um die für den Schlüssel verwendete Zahlenbasis zu delegitimieren. «Der Prozess lief transparent und man konnte sich einbringen.» Es liege nun ein sauber ausgearbeiteter Vorschlag des Rates vor. Es werde für Luzern einen Weg geben, diese Herausforderung zu meistern. Dafür sei die Übergangsfrist bis Ende 2030 vorgesehen.
Die Synode der EKS fällte am Montag folgende weitere Beschlüsse:
- Eine Motion, die eine Neuordnung der EKS-Konferenzen forderte, erhielt mit 34 Nein-Stimmen gegen 27 Ja-Stimmen knapp keine Mehrheit. Der EKS-Rat will der Synode bis in einem Jahr einen eigenen Vorschlag vorlegen.
- Der EKS-Rat ist beauftragt, die weiteren Verhandlungen für eine Assoziierung mit dem Bund Evangelisch-Lutherischer Kirchen in der Schweiz und Liechtenstein (BELK) fortzuführen
- Rechenschaftsbericht und Jahresrechnung 2025 sind genehmigt (gab)
Annette Geissbühler von den Reformierten Kirchen Bern Jura Solothurn (Refbejuso) lehnte die Rückweisung ebenfalls ab. «Das Modell ist unserer Meinung nach nicht falsch, weil die Steuereinnahmen auf allen Ebenen für die Berechnung herangezogen wird.» Schliesslich würden die Kirchgemeinden die Steuern auch für die Belange der Kirche einsetzen.
Der Luzerner Rückweisungsantrag scheiterte deutlich: Er erhielt nur 7 von 63 möglichen Stimmen.
Flate-Rate-Modell setzt sich nicht durch
Ebenfalls abgelehnt wurde ein Gegenmodell von Weber-Berg, das er «Flat Rate» nannte. Er wollte, dass jede Landeskirche denselben Anteil ihrer Einnahmen an die EKS abgibt. Konkret 0,54 Prozent.
Beim vom EKS-Rat vorgeschlagenen Solidaritätsmodell würden die finanzschwachen Kirchen nämlich weiterhin die höchsten Anteile an ihrem Budget an die EKS leisten. Das Tessin beispielsweise 3,42 Prozent und somit relativ betrachtet über sechsmal mehr als die reichste Landeskirche aus Zug, rechnete Weber-Berg vor. «Die Solidarität steht hier ein bisschen Kopf.» Baselstadt unterstützte den Gegenantrag. «Er zeigt, dass das Modell des Rates eben nicht so solidarisch ist», sagte Evelyne Zinsstag.
Am Ende stimmten jedoch nur 16 Delegierte für den Gegenantrag, 39 für das Solidaritätsmodell des EKS-Rats. Ein zentraler Grund für die Ablehnung war, dass Weber-Bergs Vorschlag erst im Frühling eingebracht worden war und deshalb keine Vernehmlassung durchlaufen hatte.
*Lilian Bachmann ist Präsidentin des Vereins Reformierte Medien, zu dessen Produkten auch ref.ch gehört.