Das Heks muss ohne Geld aus dem Lotteriefonds auskommen
Die Entscheidung ist deutlich ausgefallen: Mit 64 zu 23 Stimmen bei 28 Enthaltungen hat das St. Galler Kantonsparlament einen Beitrag von 90'000 Franken aus dem Lotteriefonds an das Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche (Heks) gestrichen. Damit folgte der Kantonsrat einem Antrag der Finanzkommission.
Das Heks zeigt sich auf Anfrage von ref.ch enttäuscht über den Entscheid. «In der Ostschweiz besteht eine grosse Nachfrage nach Rechtsberatung im Bereich des Ausländerrechts», sagt Stefan Hery, Leiter der Beratungsstelle für Asylrecht.
Diese existiert seit 40 Jahren. In den letzten Jahren hätten sich jedoch Anfragen zu Themen gehäuft, die das Ausländerrecht betreffen – beispielsweise Familienzusammenführungen oder Veränderungen des Aufenthaltsstatus. Aus diesem Grund will das Heks sein Beratungsangebot erweitern und hat ein Pilotprojekt gestartet. Ein Gesuch um finanzielle Unterstützung durch den Kanton wurde von der Kantonsregierung bewilligt.
Die Linke unterliegt
Der Präsident der Finanzkommission Christof Hartmann (SVP) argumentierte im St. Galler Parlament jedoch, dass sich die Beratungsstelle auch nach drei Jahren kaum selbständig finanzieren könne und die Kommission zukünftige Beiträge an die Stelle verhindern wolle (ref.ch berichtete). Zudem waren einige Parlamentarier dagegen, dass die Rechtsberatungsstelle eigenständig Rechtsverfahren führen will. Das wäre laut Heks jedoch gar nicht möglich, weil auf der Beratungsstelle keine Anwältinnen und Anwälte arbeiten.
Die Grünen und die SP blieben im Kantonsrat mit ihren Anträgen chancenlos, den Beitrag trotzdem zu sprechen oder zu senken. Nun muss das Heks laut Hery nach anderen Finanzierungsquellen suchen und ist auf Spenden angewiesen, um die Stelle dennoch schaffen zu können. (pef)