Blasphemie-Artikel
«Religion muss Kritik aushalten»
Herr Zeindler, nach der Verurteilung von Sanija Ameti ist die Debatte um den Blasphemie-Artikel neu entbrannt. Wie beurteilen Sie den Vorfall im Rückblick?
Ich fand die Aktion von Frau Ameti vor allem sehr unklug. Dass ihr als Medienprofi so etwas unterläuft, ist schwer zu erklären. Grundsätzlich gilt: Die Achtung religiöser Gefühle ist in der Schweiz nach wie vor ein Rechtsgut. Gleichzeitig denke ich, dass sich religiöse Menschen zurückhaltend darauf berufen sollten. Kritik und Anfeindungen ist das Christentum schon seit seinen Anfängen ausgesetzt.
Verurteilungen aufgrund des sogenannten Blasphemie-Artikels lassen sich an einer Hand abzählen. Warum braucht es ihn noch?
Wie häufig solche Verurteilungen sind, scheint mir nicht entscheidend. Wichtiger ist die Frage, ob die Güter, die durch das Gesetz geschützt werden, weiterhin schützenswert sind. Und hier würde ich meinen: ja. Der Schutz des religiösen Bekenntnisses ist in der Bundesverfassung relativ hoch angesetzt. Nicht weil Religionen privilegiert werden sollen, sondern weil sie für viele Menschen zur Identität gehören.
Reichen nicht die bestehenden Gesetze gegen Diskriminierung und Hassrede, um diesen Schutz zu gewährleisten?
Der Staat hat die Aufgabe, sowohl die positive als auch die negative Religionsfreiheit zu gewährleisten. Der Blasphemie-Artikel ist ein Instrument, um den religiösen Frieden zu sichern. Als aktueller Anwendungsfall in unserer pluralistischen Gesellschaft ist heute wohl weniger an das Christentums zu denken als vielmehr an den Schutz religiöser Minderheiten. Gerade dort kann der Artikel wichtig sein. Wenn man sich die Tonalität in den Sozialen Netzwerken anschaut, halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass er künftig sogar an Bedeutung gewinnt. Angesichts von all dem, was unter dem Titel «Meinungsfreiheit» an Gemeinem und Absurdem öffentlich geäussert wird, ist der Schutz von religiösen Überzeugungen weiterhin legitim.
Matthias Zeindler leitete bis zu seiner Pensionierung im Herbst 2024 den Bereich Theologie bei den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Er ist emeritierter Titularprofessor für Systematische Theologie/Dogmatik an der Universität Bern.
Zeindler publizierte rund 30 Bücher und zahlreiche Aufsätze zu theologischen und kirchlichen Themen. (no)
Gegner des Blasphemieverbots argumentieren, dass Religionen Kritik und Spott ertragen müssen.
Darin gebe ich ihnen weitgehend Recht. Als religiöser Mensch muss man akzeptieren, dass Kritik bis hin zu Anfeindungen Teil der öffentlichen Debatte ist. Solches gab es immer wieder – man denke an die Mohammed-Karikaturen vor einigen Jahren oder an die satirischen Darstellungen in «Charlie Hebdo». Aus diesem Grund denke ich auch, dass der Blasphemie-Artikel nicht überstrapaziert werden sollte.
Wann ist die Grenze denn überschritten?
Jeder Fall muss natürlich einzeln angeschaut werden. Bei Sanija Ameti haben die Kirchen meines Erachtens richtig reagiert. Sie haben auf Verständigung und Vergebung gesetzt, statt eine Strafanzeige einzureichen. Dies besonders, nachdem Frau Ameti sich öffentlich für ihren Fehler entschuldigt hatte.
Anzeige eingereicht haben schliesslich zwei Politiker aus dem rechten Spektrum. Ist man dort religiös besonders verletzlich?
Die beiden Politiker sind selbst immer wieder mit pointierten und teilweise grenzwertigen Äusserungen aufgefallen. Für sie ist Sanija Ameti aufgrund ihrer Tätigkeit – ich denke an die erfolgreichen Kampagnen der «Operation Libero» – ein rotes Tuch. Insofern kann man schon vermuten, dass hier ein Vorfall für eine willkommene politische Abrechnung genutzt wurde.
Was stört Sie persönlich an den Anfeindungen gegen das Christentum?
Es sind gar nicht so sehr Aktionen wie die von Frau Ameti. Ärgerlicher ist, wie viel klischeehafte und uninformierte Religionskritik in der Öffentlichkeit kursiert. Da werden ständig dieselben Schlagworte über Hexenverbrennungen oder die Inquisition wiederholt, obwohl die historische Forschung längst ein differenzierteres Bild zeigt. Gleichzeitig werden religiöse Menschen gerne pauschal als unkritisch, unaufgeklärt und rückständig abgestempelt.
Was wünschen Sie sich stattdessen?
Religion darf kritisiert werden. Sie hat aber ein Anrecht darauf, dass diese Kritik auf Wissen und historischen Fakten beruht. Auch wer Religionen und religiöse Menschen kritisiert, sollte an sich die üblichen Ansprüche an eine faire Debatte stellen. Dümmliche Klischees schaden Kirchen und religiösen Menschen mehr als Aktionen wie die von Frau Ameti.