Deutschland

Protestanten veröffentlichen Papier zu Extremismus in eigenen Ämtern

Wie soll die evangelische Kirche mit Menschen umgehen, die sich für die AfD engagieren und gleichzeitig in ihren Diensten stehen? Dazu haben Experten nun orientierende Empfehlungen vorgelegt.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat eine Orientierungshilfe für den Umgang etwa mit AfD-Mitgliedern in kirchlichen Diensten und Ämtern veröffentlicht.

Das Dokument ist auf der Internetseite der EKD zu finden. Es enthält orientierende Empfehlungen des Rates der EKD zum Umgang mit extremistischen politischen Positionen in kirchlichen Ämtern und richtet sich vor allem an Menschen, die in der Kirche Verantwortung tragen.

Erarbeitet wurde es von einer Arbeitsgruppe innerhalb des Kammernetzwerks der EKD, deren Vorsitz der Verfassungs- und Kirchenrechtler Hans Michael Heinig übernommen hat. Ziel sei es gewesen, die Frage zu beantworten, ob die blosse Sympathiebekundung oder Mitgliedschaft etwa in der AfD kompatibel sei mit dem Pfarramt, einem kirchlichen Beamtenverhältnis, einer Anstellung in einem kirchlichen Betrieb oder mit einem Ehrenamt.

Dabei gehe es um den jeweiligen Funktionsschutz kirchlicher Ämter, sagte Heinig dem Evangelischen Pressedienst (epd), nämlich um die Frage, ob jemand weiterhin glaubwürdig im Auftrag der Kirche agieren könne. Leitend für diese Frage sei jedoch vor allem, wie sich die betreffende Person verhalte und ob sie in offenem Widerspruch zu den Überzeugungen und Positionen der Kirche handle.

Bewerbe sich etwa jemand um ein AfD-Mandat oder sei Mitglied in einem der Parteiorgane, müsse die Person sich schon distanzieren von dem «harten völkischen Rassismus» der Partei und dürfe sich solche Positionen nicht zu eigen machen.

Ob eine blosse Parteimitgliedschaft ausreiche, um Dienstverhältnisse zu beenden, sei in der evangelischen Kirche umstritten. Für das Arbeitsrecht fehle es bislang an einschlägigen Gerichtsentscheidungen. Beispielsweise geniessen Bewerber um politische Ämter einen besonderen Kündigungsschutz, das schütze den demokratischen Prozess, sagte Heinig. Das Recht dürfe nicht zum Instrument einer reinen Gesinnungskontrolle werden. (epd/ dst)

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