Abgewiesene Asylsuchende sollen psychisch besser betreut werden
Rund 450 Fachpersonen aus den Bereichen Psychiatrie, Psychotherapie und Medizin haben sich Mitte Februar in einem offenen Brief an die Politik und Behörden gewandt, in dem sie das Nothilferegime der Schweiz kritisieren. Unterstützt werden sei dabei von Organisationen wie «terre des hommes» oder «solinetz». Sie fordern eine humane Behandlung der Betroffenen, die Bedingungen müssten verbessert werden.
Abgewiesene Asylsuchende erhalten in der Schweiz Nothilfe. Sie werden von den Kantonen oft in Zivilschutzanlagen oder Containern untergebracht und erhalten pro Tag zwischen 8 und 12 Franken für ihren Lebensunterhalt. Sie haben keinen Zugang zu Bildungsangeboten und dürfen nicht arbeiten. Die medizinische Grundversorgung wird sichergestellt. Einige Menschen leben jahrelang unter diesen Bedingungen.
«Unmenschlich und grausam»
Die Verfasser des offenen Briefes halten fest, dass Betroffene häufig unter chronischen psychischen Beschwerden und post-traumatischen Belastungsstörungen leiden. Im Schweizer Nothilfesystem könnten sie aber keine Hilfe erhalten. Zudem würden die Lebensumstände zusätzlich krank machen, diese seien «unhaltbar, zermürbend, unmenschlich, grausam».
Deshalb fordern die Unterzeichner die Behörden dazu auf, das bestehende Nothilfesystem aufzuheben. Für Menschen, die seit mindestens einem Jahr von Nothilfe leben, brauche es eine Deckung des Grundbedarfs, eine private Unterbringung in Wohnungen, eine Aufhebung von Ein- und Ausgrenzungen, die Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie eine bessere psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung. Auf die Rechte von Kindern soll dabei besonders geachtet werden. Ausserdem befürworten sie eine Härtefallregelung für Langzeitbezüger.
Kritik der UNO
Auch internationale Menschenrechtsgremien wie der UNO-Antirassismusausschuss und der UNO-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte kritisierten die Schweizer Praxis zuvor. Den Nothilfebeziehenden werde in der Schweiz der Zugang zu medizinischer Versorgung und die Möglichkeit auf einen angemessenen Lebensstandard verwehrt. (mos)