UN-Rat verurteilt Koranverbrennung
Auf Antrag von Pakistan hat sich der UN-Menschenrechtsrat mit der Verbrennung eines Korans in Schweden befasst. Eine Mehrheit der 47 Ratsmitglieder sprach sich dabei für eine Resolution aus, in der die Koranverbrennung als Akt der Provokation verurteilt wird. Dieser stelle eine Verletzung der internationalen Menschenrechtsnormen dar. Die europäischen Länder sowie die USA und Costa Rica lehnten die Resolution ab.
An der nächsten Sitzung will der Rat über die Ursachen und die Formen religiösen Hasses debattieren und über Möglichkeiten, ihm entgegenzuwirken. Andere konkrete Auswirkungen hat die Resolution nicht.
Im Namen der Europäischen Union sagte der belgische Botschafter, es sei schwierig, die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Aufstachelung zum Hass zu ziehen. Das erfordere eine delikate Balance, die mit dem Text der Resolution nicht gegeben sei.
Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, hatte beim Auftakt der Dringlichkeitsdebatte hetzerische Handlungen gegen Muslime und Angehörige anderer Religionen verurteilt. Er warnte aber davor, die freie Meinungsäusserung pauschal einzuschränken, um «religiöse Lehren vor kritischer Überprüfung zu schützen».
Bei einer Demonstration in Stockholm war Ende Juni ein Koran vor einer Moschee angezündet worden. Mutwillige Koranschändungen gelten im Islam als blasphemisch. (sda/ pef)