Schweiz
UBS scheitert mit Haftungsbegrenzung bei Nazi-Konten
Ein US-Richter hat den Versuch der Schweizer Grossbank zur Begrenzung ihrer Haftung zu Nazi-Konten abgewiesen. Hintergrund sind neue Hinweise auf Verbindungen der ehemaligen Credit Suisse und ihrer Vorgänger zu Nazi-Konten. Eine Untersuchung hatte rund 890 potenziell belastete Konten identifiziert.
Die Bank wollte eine Vereinbarung von 1999 so auslegen lassen, dass sie vor möglichen neuen Klagen geschützt ist. Der zuständige Bundesrichter im New Yorker Stadtteil Brooklyn lehnte dies jedoch ab, wie aus dem entsprechenden Entscheid hervorgeht, welcher der Nachrichtenagentur AWP vorliegt. Ohne konkreten Streitfall gebe es keinen Anlass für eine gerichtliche Auslegung, so der Richter. Damit bleibt die Debatte um mögliche neue Holocaust-Klagen in den USA offen.
Die UBS hatte die Credit Suisse 2023 übernommen. Bereits 1999 hatten die UBS und die Credit Suisse zusammen 1,25 Milliarden US-Dollar an Opfer des NS-Regimes und deren Familien bezahlt, um damalige Ansprüche beizulegen.
Das Simon-Wiesenthal-Center, eine jüdische Menschenrechtsorganisation, war der Ansicht, dass die UBS mit ihrem Vorschlag die alte Vereinbarung von 1999 zu weit ausdehnen würde. Dadurch könnten auch neue Erkenntnisse über mögliche Verbindungen von Banken zum NS-Regime nachträglich unter diese Einigung fallen. (awp/ sda/ gab)