Vereinigte Staaten

18 Tote in ICE-Gefängnissen in diesem Jahr

Die US-Einwanderungsbehörde ICE wird künftig nur noch Todesfälle während der Haft melden. Bisher erfasste sie auch Todesfälle bis 30 Tage nach einer Entlassung. Menschenrechtsorganisationen und Juristen warnen vor einem Verlust an Transparenz und Kontrolle.

Die US-Einwanderungsbehörde Immigration and Customs Enforcement (ICE) hat durch ihre Einsätze in us-amerikanischen Grossstädten für viel Aufsehen gesorgt (ref.ch berichtete). ICE nimmt Menschen fest, die sie verdächtigt, ohne Aufenthaltsbewilligung im Land zu sein. Diese werden eingesperrt und anschliessend deportiert.

Nun hat die Behörde ihre Richtlinien zur Meldung von Todesfällen geändert. Künftig werden diese nur noch dokumentiert, wenn sie sich während der Haft ereignen. Bisher ist es Pflicht gewesen, auch Todesfälle innerhalb von 30 Tagen nach einer Entlassung aus der Haft zu melden. Dies geht aus einem internen Schreiben hervor, über das die «Washington Post» exklusiv berichtet.

ICE-Direktor David Venturella begründete den Schritt damit, zur «üblichen Praxis» zurückzukehren. Das Heimatschutzministerium (DHS) verteidigte die neue Regelung als «gesunden Menschenverstand». Die Behörde sei nicht dafür verantwortlich, Todesfälle zu überwachen, die Wochen nach einer Entlassung eintreten.

Die 30-Tage-Regel war 2021 unter der Regierung von Präsident Joe Biden eingeführt worden. Er wollte verhindern, dass ICE schwer erkrankte Häftlinge kurz vor ihrem Tod aus der Haft entlässt, damit die Todesfälle nicht in ihre Statistik aufgenommen würden. Auslöser war unter anderem der Fall eines Mannes, der nach einer Corona-Infektion in einem Abschiebezentrum in Kalifornien drei Tage nach seiner Freilassung starb.

Die Änderung erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem ICE wegen der medizinischen Versorgung in seinen Einrichtungen unter Druck steht. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres wurden bereits 18 Todesfälle von Häftlingen registriert, deutlich mehr als im Vergleichszeitraum der Vorjahre. Bürgerrechtsanwälte kritisieren, die Abschaffung der 30-Tage-Regel erschwere die Aufarbeitung möglicher Versäumnisse in Haftanstalten. (dst)

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