Bern

Vor 40 Jahren entstand das erste «Fixerstübli» der Welt

Würdiges Überleben statt Repression: Die Eröffnung des ersten Drogenkonsumraums im Juni 1986 war ein radikaler Kurswechsel im Umgang mit Suchtkranken. Das stiess damals auch auf heftige Kritik.
Der erste Drogenkonsumraum in Bern fand zahlreiche Nachahmer, wie diesen in Zürich.
(Bild: Martin Rütschi/ Keystone)

In den 1980er Jahren machten offene Drogenszenen Not und Elend der Abhängigen in der Schweiz sichtbar. In die Drogenpolitik kam Bewegung, an vorderster Front mit dabei war die Stadt Bern. Dort wurde am 17. Juni 1986 der erste Drogenkonsumraum der Welt eröffnet.

«Fixerstübli» wurde die Institution rasch genannt. Bis dahin hatte die Drogenpolitik auch in der Schweiz klassische Ansätze wie Abstinenz und Repression verfolgt. Abhängigen wurde dann geholfen, wenn sie vom Drogenkonsum wegkommen wollten.

Die offenen Drogenszenen, steigende Zahlen von Überdosierungen und auch die HIV-/Aids-Krise zeigten, dass die bis dato verfolgten Ansätze an ihre Grenzen stiessen, wie die Stiftung für Suchthilfe Contact in einer Mitteilung schreibt. Gefragt waren neue Ansätze.

Pragmatische Antwort

In Bern schlug Contact einen neuen Weg ein, in dessen Zentrum ein würdiges Überleben Suchtkranker stand. Nicht mehr das Wegkommen von den Drogen war das primäre Ziel. Menschen mit einer Drogenabhängigkeit sollten auch während des Konsums medizinisch, sozial und menschlich begleitet werden, so die Idee.

1986 eröffnete Contact an der Münstergasse, mitten in der Berner Altstadt, eine Cafeteria mit Aufenthaltsraum. Dort wurde der Konsum illegaler Substanzen unter sozialer Begleitung toleriert – zunächst in einer rechtlichen Grauzone.

«Was damals in Bern entstand, war kein theoretisches Modell, sondern eine pragmatische Antwort auf grosses menschliches und gesellschaftliches Leid», sagt Mirjam Rotzler, Contact-Geschäftsleiterin laut Mitteilung.

Heftig umstritten

Die neue Form der Überlebenshilfe mit Schadensminderung statt Repression sorgte national und auch international für Aufsehen. Medien aus aller Welt berichteten über das Berner «Fixerstübli». Laut und heftig war aber auch die Kritik: Mit dem Ansatz werde der Drogenkonsum vereinfacht und verharmlost.

Verständnis oder gar Mitgefühl für Suchtkranke und ihre Problematiken waren in weiten Teilen von Politik und Gesellschaft damals dünn gesät. Rechtliche Auseinandersetzungen rund um das «Fixerstübli» liessen nicht lange auf sich warten.

Nach einer Strafanzeige gegen Contact-Mitarbeitende bestätigte zunächst der Generalprokurator des Kantons Bern die Tolerierung des begleiteten Konsums unter bestimmten Bedingungen. 1989 kam schliesslich ein vom Bundesamt für Gesundheit veröffentlichtes Rechtsgutachten des Berner Strafrechtsprofessors Hans Schultz zum Schluss, dass Drogenkonsumräume rechtlich zulässig seien. Dies ebnete den Weg für ähnliche Angebote.

Heute gehört der schadensmindernde Ansatz zum Vier-Säulen-Prinzip der Schweizer Drogenpolitik zusammen mit Prävention, Therapie, und Repression. Niederschwellige Unterstützungsangebote sorgen gemäss Contact für eine bessere und stabilere Lebenssituation von Menschen mit einer Suchterkrankung. Sie reduzieren zudem gesundheitliche Risiken und tragen wesentlich zur Entlastung des öffentlichen Raumes bei.

Aus dem Berner Nischenangebot in einer rechtlichen Grauzone ist längst ein national anerkannter Ansatz mit internationaler Strahlkraft geworden. In verschiedenen Schweizer Städten gibt es heute solche Einrichtungen. Eines der jüngsten Beispiele dürfte der Drogenkonsumationsraum in Chur sein, der im März eingerichtet wurde. (sda/ gab)

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