Luzern

Sterbehilfe in Heimen soll erlaubt werden, in Spitälern aber nicht

Ein Vorstoss im Luzerner Kantonsparlament fordert eine Gleichbehandlung in punkto Sterbehilfe. Der Regierungsrat geht teilweise darauf ein.

Der Luzerner Regierungsrat will Sterbehilfe in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen gesetzlich verankern. Das schreibt er in einer Stellungnahme zu einer Motion, die eine Gleichbehandlung gefordert hat. Heute ist der Zugang zu Sterbehilfe im Kanton Luzern für Menschen, die nicht in den eigenen vier Wänden leben, nicht in jedem Fall gewährleistet.

Allerdings, so der Regierungsrat, soll Sterbehilfe in Spitälern weiterhin nicht erlaubt sein. «Sie dienen der Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit», heisst es in der Stellungnahme.

Bei einer gesetzlichen Grundlage für Sterbehilfe im Spital könnten Mitarbeitende dazu verpflichtet werden, Sterbehilfe «entgegen ihrem Berufsbild und gegen die persönliche Überzeugung zu leisten oder zu dulden». Ein Austritt und eine Verlegung, um Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, hält der Regierungsrat «in der Regel für zumutbar».

Als nächstes wird das Kantonsparlament über die Annahme oder Ablehnung der Motion entscheiden. (gab)

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