St. Galler Kirchenrat verzichtet auf Parole
Am 15. Mai stimmt die Schweiz über die Änderung des Transplantationsgesetzes ab. Bundesrat und Parlament wollen bei der Organspende die Widerspruchslösung einführen. Jeder Mensch würde demnach automatisch zum Organspender, wenn er dem zu Lebzeiten nicht explizit widersprochen hat.
Der Kirchenrat der reformierten St. Galler Landeskirche verzichtet auf eine Abstimmungsempfehlung zum Transplantationsgesetz, wie es in einer Mitteilung vom 20. April heisst. Stattdessen legt er ein Argumentarium mit Pro- und Kontra-Argumenten vor. Darin werden verschiedene Fragen gestellt, wie etwa die nach dem Zeitpunkt des Todes, oder ob die Organspende eine Pflicht oder ein Schenken sei. Dabei gehe es immer auch um «die religiöse Kultur des Abschiednehmens», schreibt der Kirchenrat.
Argumente, die für eine Änderung des Transplantationsgesetzes sprächen, seien die Möglichkeit Leben zu retten, die Entlastung von Angehörigen selber entscheiden zu müssen, oder die deutliche Mehrheit, die sich in der Schweiz für die Organspende ausspreche.
Gegen die Gesetzesänderung sei einzuwenden, dass ein Schweigen einer Zustimmung gleichkomme. Zudem würden durch das Gesetz garantierte Rechte wie Unversehrtheit und Selbstbestimmung verletzt. (no)