Kanton St. Gallen

Regierung unterstützt Kopftuchverbot an Volksschulen

Im Kanton St. Gallen zeichnet sich ein Verbot religiöser Symbole für Lehrpersonen an Volksschulen ab. Die Regierung unterstützt eine entsprechende Gesetzesänderung, will diese aber auf die obligatorische Schulzeit beschränken.

Ausgelöst wurde die Debatte um ein Kopftuchverbot an Schulen im Kanton St. Gallen durch einen Fall in Eschenbach SG im Sommer 2025. Dort hatte sich eine Gruppe von Eltern gegen die Anstellung einer Primarlehrerin gewehrt, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt. Die Schule verzichtete schliesslich auf die Anstellung der Lehrerin (ref.ch berichtete).

Nun unterstützt die St. Galler Regierung grundsätzlich ein Verbot religiös motivierter Kleidungsstücke und Symbole für Lehrpersonen an Volksschulen. Sie verweist dabei auf mehrere Bundesgerichtsurteile zum Neutralitätsgebot an öffentlichen Schulen.

Besonders wichtig sei dabei das sogenannte «Kathi-Urteil» des Bundesgerichts von Anfang 2025. Dieses halte fest, dass öffentliche Schulen religiös neutral auftreten müssten, damit Kinder und Jugendliche frei über Glaubensfragen entscheiden könnten.

Mittel- und Berufsfachschulen ausgenommen

Von einem möglichen Verbot betroffen wären neben dem islamischen Kopftuch auch andere religiöse Symbole wie die jüdische Kippa, christliche Ordenstrachten oder sichtbar getragene Kreuze. Die Regierung stützt sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts.

Im Unterschied zur ursprünglichen Motion von SVP-, FDP-, Mitte- und GLP-Kantonsräten möchte die Regierung das Verbot jedoch auf die Volksschule beschränken. Mittel- und Berufsfachschulen sollen davon ausgenommen bleiben.

Bildungsdirektorin Bettina Surber begründete dies damit, dass jüngere Kinder besonders stark von Lehrpersonen geprägt würden. Während der obligatorischen Schulzeit komme der religiösen Neutralität deshalb eine grössere Bedeutung zu.

Christlich-humanitäre Grundsätze

An weitergehenden Verboten – etwa für Verwaltungsangestellte – hält die Regierung hingegen nichts. Anders als der stark laizistisch geprägte Kanton Genf kenne St. Gallen keine strikte Trennung von Staat und Religion. Die St. Galler Verfassung beziehe sich ausdrücklich auf christlich-humanitäre Grundsätze.

Sollte der Kantonsrat die Motion überweisen, muss die Regierung innerhalb von drei Jahren eine Vorlage zur Änderung des Volksschulgesetzes ausarbeiten. Gegen eine entsprechende Gesetzesänderung könnte anschliessend das Referendum ergriffen werden. (sda/ hz)

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