Aargau

Geld für Sportvereine ist neu an  Ethik-Charta geknüpft

Aargauer Sportverbände, Leistungssportzentren oder Veranstalter müssen sich ab Mai an eine Ethik-Charta halten, um kantonale Gelder zu erhalten.

Am 1. Mai treten das neue Sportgesetz und die neue Sportverordnung im Kanton Aargau in Kraft. Das neue Gesetz knüpft die Unterstützungsbeiträge an Verbände, Leistungssportzentren oder Veranstalter an die Einhaltung der Ethik-Charta von Swiss Olympic und dem Bundesamt für Sport. Diese umfasst neun Prinzipien. Darunter Respekt, Chancengleichheit, Fairplay, Verbot von Gewalt, Dopingverzicht und der Schutz der physischen und psychischen Integrität.

Betroffene können ihre Rechte über die Stiftung Swiss Sports Integrity (SSI) einfordern. Aargauer Vereine, die von einer SSI-Massnahme betroffen sind, haben neu gegenüber dem Kanton eine Meldepflicht.

Diese Neuerungen gehen aus einer Medienmitteilung des Aargauer Regierungsrats hervor: «So wird sichergestellt, dass die Empfänger kantonaler Beiträge wirksame Massnahmen zugunsten eines fairen und sicheren Sports umsetzen.»

Als Grund für das neue Gesetz, das auch den Bau neuer Sportanlagen regelt, gibt der Regierungsrat die zentrale Rolle des Sports an: Er fördere die Gesundheit, unterstütze Integrationsprozesse und stärke den sozialen Zusammenhalt. Im Aargau gebe es mehr als 1000 Sportvereine.

Ethische Grundsätze sind im Schweizer Sport auf verschiedenen Ebenen geregelt. Vereine oder Verbände, die Beiträge von Jugend und Sport (J+S) erhalten wollen, müssen seit Anfang Jahr den Branchenstandard von Swiss Olympic erfüllen. Darunter fallen auch ethische Grundsätze. (sda/ gab)

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