Migration

Seenotretter gewinnen vor Gericht

«SOS Humanity» einen Prozess in Italien gewonnen: Der Einsatz der Seenotretter entspreche dem Seerecht. Nun plant die Organisation eine Klage gegen die italienische Regierung.

Die italienische Regierung hat Regeln erlassen, die Einsätze von Seenotrettern erschweren. Verstösse gegen die Vorgaben werden mit der Festsetzung von Schiffen oder Geldstrafen geahndet. Ausserdem können Strafverfahren gegen Schiffsbesatzungen eröffnet werden. Auch Mitarbeitende von «SOS Humanity» waren damit konfrontiert (ref.ch berichtete).

Das Berufungsgericht von Catanzaro hat am 17. Juni 2025 den Freispruch der Besatzung des Rettungsschiffs «Humanity 1» bestätigt. Die italienische Regierung hatte den Kapitän wegen Missachtung von Anweisungen der libyschen Küstenwache und wegen angeblicher Gefährdung von Migranten bei einem Einsatz im März 2024 sanktioniert.

Das Gericht stellte nun klar, dass die Besatzung im Einklang mit dem internationalen Seerecht gehandelt habe. Die Rettung habe dem völkerrechtlich verankerten «Pflichtgebot zur Hilfeleistung auf See» entsprochen. Die libysche Küstenwache könne nicht als legitime Rettungsbehörde gelten, da ihre Einsätze mehrfach mit Gewaltanwendung und Menschenrechtsverletzungen verbunden seien.

In seiner Begründung betonte das Gericht, dass Libyen aufgrund der dokumentierten Zustände in den dortigen Auffanglagern nicht als «sicherer Ort» gelten könne. Berichte der UNO und der EU belegten systematische Misshandlungen von Migranten. Daraus folge, dass Schiffe, die Menschen aus Seenot retten, nicht verpflichtet seien, diese in libysche Häfen zu bringen. Die «Humanity 1» habe daher rechtmässig gehandelt, während das von Italien verfügte zwanzigtägige Verwaltungs-Fahrverbot und die Geldbusse unzulässig seien. Das Urteil stärkt die Position humanitärer Organisationen, die im Mittelmeer Migranten retten.

Laut einer Mitteilung plant «SOS Humanity» auf Basis dieses Urteils, mit einer Klage Schadenersatz von der italienischen Regierung zu verlangen. (dst)

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