Fachkräftemangel in der reformierten Kirche

Konkordat ebnet Weg für «Plan P»

Der Notfallplan gegen Pfarrmangel nimmt eine weitere Hürde. Die Konkordatskonferenz hat die rechtlichen Grundlagen für den «Plan P» geschaffen. 
Mit dem «Plan P» wollen die Landeskirchen dem Fachkräftemangel begegnen. (Bild: Gaëtan Bally)

Die Konkordatskonferenz, das oberste Organ des Konkordats der reformierten Landeskirchen, hat laut einer Medienmitteilung einstimmig eine Teilrevision des Konkordatsvertrags verabschiedet. Diese bildet die Grundlage für den «Plan P», das Notfallinstrument gegen den Pfarrmangel. 

Die Vorlage geht nun an die Synoden der 19 Konkordatskirchen. Stimmt eine Mehrheit zu, tritt die Rechtsgrundlage per Anfang 2027 in Kraft. Frühestens ab dann könnten sogenannte Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare ausgebildet werden.

Nur bei offizieller Mangellage

Die Vikare sollen in einer von der Konkordatskonferenz offiziell festgestellten Mangellage pfarramtliche Aufgaben übernehmen können. Voraussetzung sind ein Hochschulabschluss, eine reformierte Verankerung sowie ein Aufnahmeverfahren.

Während der theologischen Ausbildung müssen 60 ECTS-Punkte erworben werden, die Pfarrvikare werden in die Praxis eingeführt und mit einer verbindlichen Supervision begleitet.

Zugelassen werden Personen ab 55 Jahren. Sie werden jedoch nicht ordiniert und nicht in eine Pfarrstelle gewählt.

Einführung kontrovers diskutiert

Nach Angaben des Konkordats ist «Plan P» ausdrücklich als Notfalllösung gedacht. Er soll weder den ordentlichen Zugang zum Pfarramt noch andere Strategien gegen den Pfarrmangel ersetzen, sondern diese ergänzen, heisst es in der Medienmitteilung. Jede Kantonalkirche entscheide selbst, ob sie das Instrument nutzen wolle.

Die Einführung von Pfarrvikarinnen und Pfarrvikaren wurde in den vergangenen Monaten kontrovers diskutiert. Zwar zeigte die Vernehmlassung bei den Konkordatskirchen eine grundsätzliche Offenheit für das Modell (ref.ch berichtete). Zugleich wurden aber Fragen zur konkreten Ausgestaltung aufgeworfen. Diese sollen nun in einer Verordnung geregelt werden. (hz)

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