Stadt Bern

Nächtlicher Glockenschlag: Berner Stadtrat will kein Verbot

Der Berner Stadtrat hat sich gegen ein Verbot des nächtlichen Glockenläutens ausgesprochen. Viele Kirchen hätten den Glockenschlag bereits eingeschränkt, hiess es.

Kirchen in der Stadt Bern müssen den Glockenschlag in der Nacht nicht abstellen. Der Berner Stadtrat hat eine Motion von Marcel Wüthrich (GFL) für ein Verbot des nächtlichen Glockenläutens mit 36 zu 22 Stimmen abgelehnt, wie der «Bund» berichtete.

Wüthrich hatte argumentiert, dass Lärmbelästigung ein Gesundheitsrisiko sei und Menschen mit Schlafproblemen unter dem Glockengeläut leiden würden. Zudem könnten potenzielle Investoren davon abgeschreckt werden, in der Nähe von Kirchen zu bauen, wenn das Glockengeläut weiterhin erlaubt bleibe.

Die Mehrheit des Stadtrats überzeugte das laut dem Artikel aber nicht. Ein Verbot sei kein würdiger Weg, um gesellschaftliche Veränderungen aufzunehmen, sagte etwa Bettina Jans-Troxler (EVP).

Andere argumentierten, dass die römisch-katholische Gesamtkirche ihr nächtliches Glockengeläut bereits eingestellt habe, ebenso wie die einzige christkatholische Kirche St. Peter und Paul. Obwohl es keine einheitliche Lösung für das nächtliche Glockengeläut bei den evangelisch-reformierten Kirchen gebe, hätten die meisten von ihnen, wie die Heiliggeistkirche, das Berner Münster und die Pauluskirche, das nächtliche Läuten abgestellt.

Weitere Kirchen hätten auf den nächtlichen Viertelstundenschlag verzichtet und läuteten nur noch zur vollen Stunde. Eine der wenigen Ausnahmen sei die Friedenskirche, die jedoch durch eine spezielle Schalltechnik den Lärm gedämpft habe. (no)