Schaffhausen
Konversionstherapien sollen verboten werden
Wer für Massnahmen wirbt, welche die sexuelle Orientierung verändern sollen, sie anbietet oder vermittelt, könnte im Kanton Schaffhausen künftig bestraft werden. Der Kantonsrat eine Motion angenommen, die das Verbot von Konversionsmassnahmen fordert. Wie «Radio Munot» meldet, wird der Regierungsrat nun eine Vorlage ausarbeiten.
Die Motion von Grünen, GLP und FDP ist mit 39 zu 14 Stimmen deutlich angenommen worden. Im Motionstext heisst es, mit sogenannten Konversionstherapien werde das Ziel verfolgt, Menschen mit einer homosexuellen Veranlagung zu heterosexuellen Menschen «umzupolen» oder die Geschlechtsidentität anzupassen. Die «Therapieversuche» stellten einen schweren Eingriff dar, weil sie zu «grossem Leid, psychischen Schäden bis hin zu Suizidalität» führen würden, schreiben die Motionäre.
Ähnliche Gesetze werden in verschiedenen Kantonen von St. Gallen über Zürich und Bern, Genf oder Wallis ausgearbeitet. Eine Motion der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen für ein Verbot der Konversionsmassnahmen auf Bundesebene ist seit 2022 hängig. Der Bundesrat lehnt solche Therapien zwar ab, will aber auf die Ergebnisse eines Berichts warten. Dieser untersucht die Verbreitung der Konversionsmassnahmen in der Schweiz und die Frage, ob eine gesetzliche Regelung notwendig ist. (dst)