Homosexualität

Baselbieter Landrat soll bei Konversionstherapien auf Bund warten

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission des Baselbieter Landrats hält ein Verbot von Konversionstherapien grundsätzlich für sinnvoll und nötig. Sie wünscht sich aber ein national abgestimmtes Vorgehen.

Im Kanton Basel-Landschaft sollen Konversionstherapien vorläufig nicht verboten werden. Dafür hat sich die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission des Baselbieter Landrats ausgesprochen. Sie empfiehlt dem Landrat deshalb mit 10 zu 3 Stimmen, das im Parlament hängige Geschäft einstweilen zu sistieren, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.

Der Nationalrat hatte im vergangenen Dezember eine Motion für die Schaffung einer Strafnorm überwiesen: Versuche zur «Umpolung» oder «Heilung» von minderjährigen und jungen LGBTQ-Menschen sollen verboten werden. Der Entscheid des Ständerats steht noch aus.

Einzellösungen verhindern

Im Kanton Basel-Landschaft hatte der Landrat Ende 2021 per Postulat verlangt, dass der Regierungsrat ein Verbot von Konversionstherapien prüft. Der Regierungsrat setzt auf eine nationale Lösung, wie sie ja bereits aufgegleist sei. Er beantragt deshalb die Abschreibung des Postulats.

Für die vorberatende Kommission kommt dies zu früh. Es sei ja nicht auszuschliessen, dass der Ständerat anders entscheiden werde als der Nationalrat. Ziel müsse aber eindeutig eine nationale Lösung und «das Verhindern von 26 Einzellösungen» sein.

Laien und Geistliche ausgenommen

Laut Kommission ist die Konversionstherapie als Massnahme im Gesundheitsbereich schon heute nicht gestattet. Davon ausgenommen seien aber Personen, die dem Gesundheitsgesetz nicht unterstehen, zum Beispiel Laien und Geistliche.

Denkbar wäre, Regelungen im kantonalen Übertretungsstrafgesetz zu erfassen. Dies würde dem Problem aber nicht wirklich gerecht, es wäre «eine Lösung zweiter Wahl». Eine Regelung im eidgenössischen Strafgesetzbuch sei vorzuziehen. (sda/no)