Katholische Bischöfe halten an Abtreibungsverbot fest
In der Debatte in Deutschland um eine mögliche Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen hat sich die deutsche katholische Bischofskonferenz für ein Beibehalten des Abtreibungsverbots im Strafrecht ausgesprochen. Der Rat der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) hatte im Oktober eine abgestufte Fristenregelung vorgeschlagen. Die EKD-Synode goutierte diese Haltung wenig (ref.ch berichtete).
Die Bischöfe hielten die Einschätzung, dass die geltende Regelung ungewollt Schwangere sowie Ärzte kriminalisiere, rechtlich für nicht zutreffend, heisst es in einer Stellungnahme. Abtreibungen sind in Deutschland im Paragraf 218 Strafgesetzbuch geregelt, wonach sie zwar grundsätzlich verboten, aber nach vorheriger Beratung bis zur 12. Schwangerschaftswoche ohne Strafe bleiben. Die deutsche Regierung will diese Regelung prüfen lassen.
Die Bischöfe betonen, das geltende Beratungskonzept setze auf die Entscheidung der Frau und trage damit ihrem Selbstbestimmungsrecht Rechnung. Auch sind die Bischöfe der Meinung, mit den geltenden Regelungen bewege sich das Recht bereits heute eher an der Untergrenze dessen, was zum Schutz des ungeborenen Lebens verfassungsrechtlich erforderlich sei.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte bereits im Oktober eine Stellungnahme für die Kommission eingereicht und darin eine teilweise Streichung des Abtreibungsverbots aus dem Strafrecht angeregt. Der Rat der EKD sieht die Möglichkeit einer abgestuften Fristenregelung, wonach etwa Schwangerschaftsabbrüche bis zur 22. Woche mit verpflichtender Beratung ausserhalb des Strafrechts geregelt werden könnten. In der 22. Woche beginnt demnach die Lebensfähigkeit des Fötus ausserhalb des Mutterleibs. (epd/ dst)