Kanton Nidwalden stellt sich gegen das Vergessen
Kinder wurden in Heime gesteckt oder willkürlich zur Adoption freigegeben, Erwachsene, die den Behörden negativ aufgefallen waren, ohne Gerichtsurteil in Anstalten untergebracht: Die Geschichte der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen gehört zu den dunkelsten Kapiteln der Schweiz. Auch im Kanton Nidwalden wurde diese Praxis jahrzehntelang ausgeübt, wie die Publikation «Gegen das Vergessen» zeigt.
Das Buch, das vor wenigen Tagen vorgestellt wurde, ist das Ergebnis einer rund zweijährigen Forschungsarbeit. Historikerinnen der Universität Bern rekonstruierten aus Akten in Staatsarchiven und Archiven von Gemeinden, Klöstern und Kirchen sowie in Gesprächen mit Betroffenen Stück für Stück die Geschichte der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen im Kanton Nidwalden.
Katholische Kirche beteiligt
Das Ergebnis: Bis in die 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts waren insbesondere Menschen aus der sozialen Unterschicht der behördlichen Willkür ausgesetzt. Betroffen waren Kinder und Frauen, aber auch Männer, Alte und Kranke. Sie wurden massiv in ihren Grundrechten verletzt und erfuhren Gewalt, Demütigungen und Missbrauch.
Eine Rolle spielten in diesem System auch kirchliche Institutionen, sagt Projektleiterin und Autorin Sonja Matter auf Anfrage von ref.ch. Im Kanton Nidwalden gab es insgesamt sechs Armenanstalten, in denen lange grösstenteils katholische Ordensfrauen tätig waren. «Für die Behörden war das eine praktische Lösung, weil die Schwestern für einen äusserst geringen Lohn arbeiteten», sagt Matter.
Trotz gelegentlicher Vorstösse unterbanden die Behörden und Ordensleute die vielfach massive Gewalt an Kindern in den Armen- und Waisenhäusern nicht. «Die katholische Kirche verfügte über ein grosses Netzwerk, das dabei mitwirkte, dass die Kritik an den Heimen unterdrückt wurde und die Kirche keinen Reputationsschaden nahm», sagt Matter.
Späte Anerkennung
Für die Historikerin ist das Projekt nicht zuletzt ein Zeichen für die Betroffenen. «Lange begegnete man den Betroffenen fürsorgerischer Zwangsmassnahmen mit einer Abwehrhaltung. Mit unserer Forschung signalisieren wir, dass ihr Leid und das Unrecht an ihnen anerkannt werden», sagt Matter.
Den Anstoss zum Forschungsprojekt gab ein Gedenkanlass im Jahr 2013, bei dem sich die damalige Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Namen der Landesregierung bei den Opfern der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen entschuldigte. Sommaruga forderte die Kantone dazu auf, dieses dunkle Kapitel aufzuarbeiten. Der Nidwaldner Landrat bewilligte daraufhin einen Kredit in der Höhe von 360'000 Franken, um ein Forschungsprojekt zu lancieren. An den Kosten beteiligten sich auch die beiden Landeskirchen.
Das Buch «Gegen das Vergessen. Fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in Nidwalden» kann für 55 Franken beim Historischen Verein Nidwalden bestellt werden.