Aufarbeitung

Erinnern an das Leid von Verdingkindern

Der Kanton Bern erinnert an die Zeit fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Regierungspräsidentin Christine Häsler hat im Schloss Köniz das Berner «Zeichen der Erinnerung» vorgestellt.

Laut der Berner Staatskanzlei waren im Kanton bis 1980 zahlreiche Kinder und Erwachsene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen betroffen. An einem Gedenkanlass im Schloss Köniz wurde daran erinnert. Der Kanton Bern will mit einem «Zeichen der Erinnerung» dafür sorgen, dass diese Schicksale nicht vergessen gehen und sich in Zukunft nicht mehr ereignen.

Am Eröffnungsanlass sagte Regierungspräsidentin Christine Häsler (Grüne), dass Schutzbefohlenen und Menschen, die Unterstützung brauchen, ein verantwortungsbewusstes und empathisches Umfeld zustehe. Das grosse Leid der Betroffenen verdiene ungeteiltes Mitfühlen und absoluten Respekt.

Reissnagel als Symbol

Das «Zeichen der Erinnerung» besteht aus fünf Elementen: Einer Erinnerungstafel, die an verschiedenen Orten im Kanton angebracht wird, einer Plakatausstellung, Unterrichtsmaterialien, welche junge Menschen für Recht und Unrecht in gesellschaftlichen Zusammenhängen sensibilisieren sollen, einer Webseite und dem Gedenkanlass.

Die Erinnerungstafel wurde vom Berner Grafiker Claude Kuhn entworfen. Sie zeigt einen Reissnagel, der stellvertretend für die Zwiespältigkeit von Erinnerungen stehe. Einerseits könnten Erinnerungen schmerzlich sein, andererseits aber auch dabei helfen, Fehler nicht wieder zu begehen. Auch ein Reissnagel könne Schmerzen auslösen und gleichzeitig hilfreich sein.

Das Berner «Zeichen der Erinnerung» entstand von einem Projektteam. Dieses setzte sich zusammen aus der Staatskanzlei, Gemeinden, Schulbehörden kirchlichen Organisationen und Betroffenen. Verding- und Heimkinder, administrativ Versorgte, Zwangsadoptierte, Jenische und Fahrende hätten in beratender Funktion mitgearbeitet.

Von rund 2000 Personen, die heute im Kanton Bern wohnen, sei bekannt, dass sie von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen betroffen waren.

Bis ins Jahr 1981

Schmerz und Leid war für viele Verdingkinder Teil des Alltags. Die Kinder wurden bei Pflegefamilien – oft Bauernfamilien – platziert und mussten dabei bei oft schlechter Behandlung arbeiten. Dies geschah in der Schweiz bis ins Jahr 1981.

Im Kanton Bern hatte der Grosse Rat 2006 mit zwei Vorstössen eine Aufarbeitung der Geschichte der Verdingkinder verlangt. Diesem kam der Regierungsrat nach. 2011 erschien das Buch «Die Behörde beschliesst – zum Wohle des Kindes?». Die Berner Behörden baten im selben Jahr bei den Betroffenen um Entschuldigung. (sda/ hz)