Die neue Freiheit, die nicht für alle galt
Die Geschichte der modernen Schweiz gilt als eine der erfolgreichen Integration: Nachdem sich die mehrheitlich liberal-radikalen Kantone in einem kurzen Bürgerkrieg gegen die katholisch-konservativen Kantone durchgesetzt hatten, gründeten sie 1848 den modernen Bundesstaat mit einer progressiven Verfassung. Statt auf Diskriminierung setzten die liberal-radikalen Kantone auf Gleichberechtigung und Religionsfreiheit.
Kein Wunder, gehörte die jüdische Gemeinschaft in der Schweiz eher zu den Befürwortern eines Bundesstaats. «Noch 1848 diskriminierten alle Kantone mit Ausnahme der Waadt jüdische Personen – entweder gesetzlich oder in der Praxis», sagt Patrik Süess. Der Historiker hat kürzlich an der Universität Basel seine Dissertation zur Emanzipation der Schweizer Juden im 18. und 19. Jahrhundert eingereicht. «Von einer liberalen Schweiz konnten sie sich am ehesten Gleichberechtigung erhoffen», sagt Süess.
Dafür sprachen auch die Entwicklungen im Ausland: Am Ende des 18. Jahrhunderts etwa gewährte der österreichische Kaiser Joseph II. – ein Vertreter der aufgeklärten Monarchie – den Juden gewisse Rechte wie etwa die Gewerbefreiheit. In Frankreich wurden sie nach der Revolution von 1789 zum ersten Mal in einem europäischen Staat zu gleichberechtigten Bürgern. Nach Jahrhunderten der wirtschaftlichen und sozialen Ausgrenzung und wiederkehrender Pogrome schien sich die Situation für Menschen jüdischen Glaubens in Europa langsam zu verbessern.
Weit verbreiteter Antisemitismus
Doch der Artikel 41 der neuen Bundesverfassung der Schweiz zielte in eine andere Richtung. «Der Bund gewährleistet allen Schweizern, welche einer der christlichen Konfessionen angehören, das Recht auf freie Niederlassung im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft», stand da. Im Umkehrschluss hiess das: Die Kantone durften den Schweizer Juden weiterhin die Niederlassung verweigern – was die meisten auch taten. «Die jüdische Gemeinschaft war erschüttert», sagt Süess. Auch eine Intervention ihrer Vertreter bei den Bundesbehörden brachte nichts.
Der Vorschlag, den Juden das Niederlassungsrecht vorzuenthalten, kam ausgerechnet von liberaler Seite. Auf die Tagesordnung habe ihn Jonas Furrer gesetzt, erzählt Süess. Furrer vertrat den Kanton Zürich in der Kommission, welche die Bundesverfassung ausarbeitete. Später wurde er zum ersten Bundespräsidenten gewählt. Als Begründung für die Diskriminierung der Juden dienten jeweils die üblichen antijüdischen Vorurteile, sagt Süess. «Das Hauptargument lautete, dass Juden Christen ökonomisch ausbeuten würden.» Häufig sei von bürgerlich-liberaler Seite auch gesagt worden, man müsse Juden zuerst erziehen, bevor man sie in die Gesellschaft integrieren könne.
Die Mehrheit der Schweizer Juden, etwa 1500 Personen, lebte zu diesem Zeitpunkt in den beiden Aargauer Gemeinden Lengnau und Endingen – eine historische Folge davon, dass es sich um ein gemeines und gemischtkonfessionelles Untertanengebiet handelte, in dem Juden geduldet wurden. Um die Aargauer Juden ging es allerdings kaum in den Debatten über die Niederlassungsfreiheit. «Die Schweiz wollte vor allem keine Juden aus dem Ausland aufnehmen», sagt Süess. Besonders stark ausgeprägt waren die Vorurteile gegen Juden aus dem Elsass.
In den 1820er Jahren – noch vor der Gründung des modernen Bundesstaats – handelte die Schweiz mit Frankreich aus, dass französische Juden vom Niederlassungsrecht ausgenommen waren, das die Bürger der beiden Staaten sonst genossen. «Die Schweiz hat argumentiert, dass sie französische Juden nicht besser behandeln könne als Schweizer Juden, die selbst auch über kein Niederlassungsrecht verfügten», sagt Süess.
Nur wenige Gegenstimmen
In der Helvetischen Republik (1789–1803), die unter Frankreichs Einfluss stand, verbesserte sich die Situation für die Juden temporär. So wurden sie von der Kopfsteuer befreit. Ihre Bitte nach dem Bürgerrecht wurde jedoch abgelehnt. Nach dem Abzug der napoleonischen Truppen und dem Zusammenfall der Helvetischen Republik nahm der Druck auf die Juden rasch wieder zu. «Bereits ab 1803 führten die Kantone wieder etliche diskriminierenden Gesetze ein», sagt Süess. Einzige Ausnahme blieb der Kanton Waadt. Süess führt das auf eine gewisse Nähe zu den Idealen der Französischen Revolution zurück. Erst mit Frankreichs Unterstützung erlangte die Waadt ihre Unabhängigkeit. (pef)
Dennoch entstanden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in den Städten Basel, Genf und Bern sowie in den Kantonen Waadt und Neuenburg kleinere jüdische Gemeinden, die sich vorwiegend aus Elsässer Juden zusammensetzten. Wirtschaftlich betätigten sie sich häufig als Vieh-, Tuch- und Uhrenhändler.
«Zumindest ab 1848 war die französischsprachige Schweiz den Juden etwas offener gegenüber als die deutschsprachigen Kantone», sagt Süess. Genf, die Waadt und Neuenburg waren es denn auch, die den Artikel 41 der Bundesverfassung in dieser Form ablehnten. Als einziger Deutschschweizer Kanton wehrte sich der Aargau dagegen. «Sein Motiv war aber nicht besonders judenfreundlich», sagt Historiker Süess. Vielmehr erhofften sich die Kantonsvertreter, dass die Juden im Falle einer Niederlassungsfreiheit wegziehen würden.
Druck von aussen
Andere Staaten störten sich zunehmend am Verhalten der Schweiz. Frankreich protestierte 1851 etwa gegen die Ausweisung französischer Juden aus dem Kanton Baselland. «Danach galt für Juden sogar ein Aufenthaltsverbot in Baselland», sagt Süess. In einem Handelsvertrag mit den USA setzte die Schweiz wenig später dennoch durch, dass amerikanische Juden vom Niederlassungsrecht in der Schweiz ausgenommen waren. Der amerikanische Botschafter kritisierte die Schweiz in einem Bericht – manche Kantone liessen ihre diskriminierenden Regeln daraufhin fallen.
In den 1860er Jahren beharrten Frankreich und die Niederlande bei der Ausarbeitung von Handelsverträgen darauf, dass ihre jüdischen Staatsbürger in der Schweiz ebenfalls die Niederlassungsfreiheit erhielten – 1864 gab die Schweiz nach. Das führte dazu, dass ausländische Juden rechtlich besser gestellt waren als Schweizer Juden. 1866 initiierte der Bundesrat eine Revision der Bundesverfassung, damit auch Schweizer Juden ihren Wohnort frei wählen konnten. Nachdem die Revision in einer Volksabstimmung angenommen wurde, zogen die meisten jüdischen Bewohner von Lengnau und Endingen in die Städte.
Die Demokratie als Stolperstein
Die Emanzipation war damit aber bei Weitem noch nicht abgeschlossen. Als Hindernis erwies sich zuweilen die direkte Demokratie, wie Süess erklärt. «Aufklärerisch gesinnte Monarchen konnten die Emanzipation eher durchsetzen», sagt er. Hatte aber wie im Falle der Schweiz die Bevölkerung stärkere Mitspracherechte, äusserte sie sich selten projüdisch.
Als etwa das Aargauer Kantonsparlament 1862 die Gleichberechtigung der Juden beschloss, berief die Bevölkerung kurzerhand das ganze Parlament ab und erzwang die Rücknahme des Gesetzes. Auch die Abstimmung zur Teilrevision der Bundesverfassung 1966 wurde in manchen Kantonen klar abgelehnt. Und schliesslich trug die Initiative für ein Schächtverbot 1893 – die erste Volksinitiative überhaupt – ebenfalls eine antisemitische Handschrift.
Am 1. September hält Patrik Süess in Freiburg in Üechtland an einer Tagung der Universität mit dem Titel «175 Jahre Religionsfreiheit in der Bundesverfassung» ein Referat. Am Anlass geht es um die rechtliche und historische Entwicklung der Religionsfreiheit in der Schweiz von 1848 bis in die Gegenwart.
Zudem organisiert die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS am 5. September im Polit-Forum Bern ein Podium zum Verhältnis von Staat und Religion. EKS-Präsidentin Rita Famos diskutiert mit Marianne Binder-Keller, Nationalrätin (Die Mitte), Antonius Liedhegener, Professor für Religion und Politik an der Universität Luzern und Vincent Depaigne, Koordinator für den Dialog mit Kirchen der Europäischen Union.