Fahrende
Verfolgung von Jenischen und Sinti war ein Verbrechen
Der Nationalrat hat eine Erklärung verabschiedet, die die Verfolgung von Jenischen und Sinti in der Schweiz als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einstuft. Konkret geht es um Kindeswegnahmen und Fremdplatzierungen im 20. Jahrhundert.
Die grosse Kammer nahm die Erklärung mit 100 zu 67 Stimmen bei 20 Enthaltungen an. Zustimmung kam von SP, Grünen, GLP und Mitte-EVP. SVP und Teile der FDP lehnten sie ab oder enthielten sich. Eine Minderheit sah keinen Mehrwert, da der Bundesrat die Verbrechen bereits 2025 anerkannt hatte.
Der Nationalrat hält fest, dass staatliche Institutionen den Betroffenen und ihren Familien schweres Leid zugefügt haben. Dieses Leid betreffe auch die betroffenen Minderheiten als Ganzes.
Bis 1973 kam es laut Bundesrat zu rund 2000 Fremdplatzierungen. Beteiligt waren neben der Stiftung Pro Juventute auch Behörden und kirchliche Hilfswerke.
Die Radgenossenschaft der Landstrasse fordert weitere Aufarbeitung. Sie verlangt Zugang zu Archiven, Aufklärung über Zwangsmassnahmen und eine stärkere Verankerung des Themas im Schulunterricht.
Gegenüber Fahrenden bestünden noch immer Vorurteile, sagte Ludovic Gerzner von der Union der Vereine und der Vertreter der Schweizer Nomaden (UVVSN) Anfang April in einem Interview mit ref.ch. «Wir sprechen in diesem Zusammenhang von einer Nomadophobie, einer Abneigung gegenüber unserer nomadischen Lebensweise.» (sda/ hz)