Gericht gestattet Gottesdienste und religiöse Feiern wieder
Die Genfer Kantonsregierung hatte im November Gottesdienste und andere öffentliche religiöse Veranstaltungen wegen der grassierenden Pandemie verboten. Gegen diesen Erlass wurden zwei Einsprachen mit einem Antrag auf aufschiebende Wirkung eingereicht, mit der Begründung, dass diese die Religionsfreiheit verletzten.
Das Verfassungsgericht stellte in dem am Donnerstag bekannt gegebenen Entscheid fest, dass die angefochtene Massnahme eine potenziell schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit darstelle, da sie nahezu absoluter Natur sei. Zuletzt waren in Genf nur noch Beerdigungs- und Trauungsdienste bis zu einem gewissen Grad gestattet.
Einschneidender Eingriff in Grundrechte
Obwohl das Verbot ein wichtiges und sogar lebenswichtiges Interesse der öffentlichen Gesundheit verfolge, sei es problematisch im Hinblick auf die Wahrung des Verhältnismässigkeitsprinzips. Das Ziel, die Gesundheit der Menschen zu schützen, kann nach Ansicht der Richter auch ohne solch einschneidende Eingriffe in die Grundrechte erreicht werden. Zudem hätten sich Kirchen, Moscheen, Synagogen und Tempel seit der Einführung der Schutzmassnahmen im Kanton Genf nicht besonders als Ansteckungsherde erwiesen, hiess es. (sda/bat)