Entscheid im Ständerat
SVP scheitert mit Vorstoss zum Familiennachzug
Die SVP fordert, dass Menschen, die vorläufig in der Schweiz aufgenommen wurden, ihre Familie nicht mehr nachziehen dürfen. Der Nationalrat hat dem Ansinnen während der Sondersession zum Thema Asyl im September zugestimmt – und damit grosse Proteste ausgelöst (ref.ch berichtete).
«Gebot der Humanität»
Nun hat der Ständerat dem Vorhaben eine Absage erteilt: Mit jeweils 20 zu 18 Stimmen bei 4 Enthaltungen lehnte die kleine Kammer zwei entsprechende Motionen aus der SVP-Fraktion ab. «Das Verbot des Familiennachzugs für vorläufig Aufgenommene eignet sich schlecht als Steuerungsinstrument, um die Zuwanderung einzufrieren», sagte etwa Stefan Engler im Namen der vorberatenden Kommission. So seien zwischen 2020 und 2023 im Schnitt nur Familienzusammenführungen für 108 Personen pro Jahr genehmigt worden.
Zudem stünden beim Familiennachzug vor allem Frauen und Kinder im Fokus. «Die Langzeitfolgen von Beziehungsverlust, Trennung und Aufwachsen in aufgeteilten Familien zeichnen die Kinder in ihrer besonderen Verletzlichkeit für das ganze Leben», sagte Engler. Es sei ein Gebot der Humanität, Familien zusammenzuführen und sie nicht zu teilen – insbesondere in einem Land wie der Schweiz, in dem die Familie einen besonderen Stellenwert habe.
Andere Sprecherinnen stellten sich auf den Standpunkt, dass der Familiennachzug wichtig sei für die Integration der vorläufig Aufgenommenen und dass es bei den SVP-Vorstössen lediglich um Abschreckung gehe.
Recht auf Familie gilt nicht absolut
Für die Motionen sprach sich dagegen SVP-Ständerätin Esther Friedli aus. Sie argumentierte mit der hohen Zuwanderung und betonte, dass es ihr um einen Grundsatzentscheid gehe. «Es wird argumentiert, das Recht auf Familie sei ein zentrales Recht und es sei in der Bundesverfassung verankert», so Friedli. «Das Recht auf Familie würde aber voraussetzen, dass man sich legal und dauerhaft in unserem Land aufhält. Dies ist bei vorläufig Aufgenommenen nicht der Fall.» Andere Sprecher wiesen darauf hin, dass es kein allgemeingültiges Recht gebe, mit seiner Familie an einem bestimmten Ort zu leben.
Bei vorläufig Aufgenommenen handelt es sich um Menschen, die in der Schweiz kein Asyl erhalten haben, die aus verschiedenen Gründen jedoch nicht in ihr Heimatland zurückkehren können. Der zuständige Bundesrat Beat Jans betonte in der Debatte, dass sich diese Menschen legal im Land aufhalten. «Wenn Sie mit diesem Status Mühe haben, wenn Sie finden, wir müssten dort strenger sein, dann müssen Sie bei diesem Status ansetzen, aber nicht beim Familiennachzug», sagte der Justizminister in Richtung der Motionäre.
Mit dem Entscheid des Ständerates ist das Geschäft definitiv vom Tisch. (vbu)