Asylreform

EU verstärkt die Aussengrenzen

Beschleunigte Verfahren an der Grenze, Erfassung biometrischer Daten und Internierung Abgewiesener in sogenannten Return-Hubs in Drittstaaten: Am Freitag gelten im europäischen Asylsystem neue Regeln.

Die 2024 beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) tritt am Freitag in Kraft. Mit dem Asylpakt will die Europäische Union Asylverfahren stärker vereinheitlichen, die Kontrolle der Aussengrenzen verschärfen und die Verteilung von Schutzsuchenden innerhalb der EU neu regeln.

Was steckt in der Reform?

Mit Geas wird die umfassendste Änderung des EU-Asylrechts seit Jahren wirksam. Das Paket enthält neun Verordnungen und eine Richtlinie. Für die Umsetzung der neuen Vorschriften hatten die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit. Laut EU-Kommission ist die Umsetzung dennoch nicht abgeschlossen.

Die Reform sieht künftig unter anderem ein sogenanntes Screening als erste Station für Schutzsuchende vor. Dahinter steht die umfassende Identifizierung von Personen, inklusive Gesundheits- und Sicherheitskontrollen sowie der Abnahme von biometrischen Daten. Ziel ist es, Personen danach rasch den zuständigen Verfahren zuzuordnen und irreguläre Einreisen besser zu kontrollieren.

Was sind «Grenzverfahren»?

Die Grenzverfahren sind ein weiteres Kernstück der Reform. Dabei handelt es sich um beschleunigte Asylverfahren an den EU-Aussengrenzen. Die Betroffenen, darunter auch Familien mit Kindern, müssen währenddessen in speziellen Einrichtungen bleiben. Neben den Grenzverfahren sieht Geas weitere beschleunigte Verfahren vor. Sie betreffen insbesondere Menschen aus Herkunftsländern mit einer EU-weiten Schutzquote von unter 20 Prozent sowie aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten.

Wer trägt die Verantwortung?

Die Hauptverantwortung bleibt bei den Staaten an den EU-Aussengrenzen. Obwohl das sogenannte Dublin-Verfahren stark in der Kritik steht, bleibt der Grundsatz bestehen: Zuständig ist in der Regel der Staat, in dem Schutzsuchende zuerst in die EU eingereist sind.

Welches ist die grösste Neuerung?

Die Rückführungsverordnung ermöglicht sogenannte Return-Hubs in Staaten ausserhalb der EU. Dort können abgelehnte Asylsuchende untergebracht werden, bevor sie allenfalls in ihre Herkunftsländer zurückreisen.

Kritiker sehen die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen, etwa durch mehr und längere Inhaftierungen an den Aussengrenzen, eingeschränkte Rechtsschutzmöglichkeiten und die Einführung der Return Hubs. (epd/ dst)

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