Die EU beschliesst eine Asylreform: Diese fünf Punkte sind wichtig
Die Anzahl der Anträge auf Asyl in europäischen Staaten steigt kontinuierlich. Die EU will darauf unter anderem mit verschärften Asylregeln reagieren. Durch die Asylreform sollen insbesondere Italien und Griechenland entlastet werden. Was bedeutet das konkret? Fünf Fragen, fünf Antworten:
Was ändert sich für Geflüchtete, welche die EU-Aussengrenze erreichen?
Die Reform sieht einheitliche Grenzverfahren an den Aussengrenzen vor. Menschen aus Ländern, die als relativ sicher gelten, erwartet ein härterer Umgang: Bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag sollen sie bis zu zwölf Wochen unter haftähnlichen Bedingungen in Auffanglagern untergebracht werden können. Als sicher gilt ein Land, wenn die Anerkennungsquote für Asyl unter 20 Prozent liegt.
Auch Menschen, die als Gefahr für die öffentliche Sicherheit gelten, müssen künftig verpflichtend in ein solches Grenzverfahren. Ankommende Menschen sollen mit Fingerabdrücken und Fotos registriert werden können – auch um zu überprüfen, ob sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sind.
Was passiert bei Ankunft besonders vieler Asylsuchender?
Bei einem besonders starken Anstieg könnte das Verfahren noch verschärft werden. Zum Beispiel kann der Zeitraum verlängert werden, in dem Menschen unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden können. Es wäre laut der geplanten Krisenverordnung auch möglich, für Menschen aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von maximal 50 Prozent die strengen Grenzverfahren zu verhängen.
Sind Familien mit Kindern vom Grenzverfahren ausgenommen?
Nein, und das, obwohl beispielsweise Deutschland gefordert hatte, Familien mit Kindern aus humanitären Gründen von den Grenzverfahren auszunehmen. Nur unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bilden eine Ausnahme.
Wird auch die Verteilung der Geflüchteten neu geregelt?
Ja. EU-Staaten, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, müssen Unterstützung leisten, etwa in Form von Geldzahlungen. Das nennt sich «Solidaritätsmechanismus».
Ab wann soll das neue Recht gelten?
Nach der Zustimmung durch die EU-Staaten beginnt eine zweijährige Umsetzungsfrist. Das soll Staaten an den Aussengrenzen wie Italien und Griechenland genügend Zeit geben, Einrichtungen für das verschärfte Grenzverfahren zu schaffen. EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sagte vor den Medien: «Einige der Mitgliedsstaaten haben bereits mehr oder weniger mit der Umsetzung begonnen.» (sda/ dst)