Drei Missbrauchsfälle in 20 Jahren bekannt
Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen hat auf eine Interpellation geantwortet. Diese trägt den Titel «Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in Kirchen» und fragt, ob strukturelle Anpassungen nötig seien, um künftige Übergriffe zu verhindern.
In seiner Antwort schreibt der Kirchenrat von drei Vorfällen, die in den vergangenen 20 Jahren innerhalb der Kantonalkirche bekannt geworden seien, wie einer Mitteilung auf der Website der Kantonalkirche zu entnehmen ist. Diese drei Fälle fielen unter das Sexualstrafrecht und seien «ohne Rücksicht auf Person und Institution» verfolgt worden.
Die St. Galler Kirche habe bereits vor vielen Jahren Massnahmen zur Prävention eingeführt, schreibt der Kirchenrat. Bei jeder Anstellung würden ein Privatauszug und ein Sonderprivatauszug aus dem Strafregister verlangt. Unabhängige Fachpersonen seien Anlaufstelle für Betroffene von Grenzverletzungen. Der Kirchenrat räumt ein, dass allenfalls die Kirchgemeinden stärker sensibilisiert werden müssten. (dst)