Bundesrat verlängert Schutzstatus S für ukrainische Flüchtlinge
Ukrainische Flüchtlinge dürfen mindestens bis am 4. März 2024 in der Schweiz bleiben, sofern sich die Lage in ihrem Heimatland bis dahin nicht grundlegend ändert. Das hat Justizministerin Karin Keller-Sutter bekannt gegeben. Mit seiner Entscheidung wolle der Bundesrat Klarheit für die Flüchtlinge, die Kantone, die Gemeinden und die Arbeitgeber schaffen.
Die Landesregierung hatte im vergangenen März erstmals den Schutzstatus S aktiviert, um ukrainische Flüchtlinge in der Schweiz unbürokratisch aufzunehmen. Bisher haben rund 68'000 Personen diesen Status erhalten. Verlängert werden auch die Unterstützungsmassnahmen für sie. Der Bund beteiligt sich mit 3000 Franken pro Person und Jahr daran.
Um den Schutzstatus S zu erhalten, müssen ukrainische Flüchtlinge kein Asylverfahren durchlaufen. Zudem dürfen sie ihre Familienangehörigen nachziehen und haben Anspruch auf Unterkunft, Unterstützung und medizinische Versorgung.
Kinder können zur Schule gehen, Erwachsene dürfen sofort eine Erwerbsarbeit aufnehmen – ob als Angestellte oder als Selbstständige. Wer einen Schutzstatus S hat, darf zudem ohne Bewilligung reisen.
Fokus auf Rückkehr
Der Schutzstatus S gilt so lange, bis ihn der Bundesrat wieder aufhebt. Das ist der Fall, wenn die Lage in der Ukraine nachhaltig stabil ist. Deshalb handelt es sich um einen «rückkehrorientierten Status». Er wurde in den 1990er-Jahren im Kontext der Jugoslawienkriege geschaffen. Benutzt hat der Bundesrat ihn zuvor aber noch nie. (sda/pef)