Krieg in der Ukraine

Status S kann bei längerem Ukraine-Aufenthalt widerrufen werden

Für den Schutzstatus S gelten neue Regeln: Wer sich länger als 15 Tage pro Quartal im Heimatland aufhält oder in ein anderes Land zieht, verliert den Status. Es gibt aber Ausnahmen.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die Konditionen für den Schutzstatus S überarbeitet: Geflüchtete aus der Ukraine können den Status S verlieren, wenn sie sich länger als 15 Tage pro Quartal in ihrem Heimatland aufhalten.

Ausgenommen sind Personen, die belegen können, dass ihr Ukraine-Aufenthalt der Rückkehr ins Heimatland dient, wie das SEM am Donnerstag mitteilte. Auch zwingende Gründe wie der Besuch schwer erkrankter Angehöriger können demnach angeführt werden.

Reisen in die Ukraine erlaubt

Ausserdem verliert den Schutzstatus S, wer nach Ansicht des SEM seinen Lebensmittelpunkt in einen Drittstaat verlegt. Das kann passieren, wenn sich Geflüchtete mehr als zwei Monate dort aufgehalten haben. Das SEM hält allerdings fest, dass Personen mit Schutzstatus S grundsätzlich in die Ukraine reisen dürfen.

Wie das SEM schreibt, bleiben Geflüchtete aus der Ukraine auf Wunsch der Kantone zudem ab sofort sieben Tage länger in den Bundesasylzentren (BAZ) als bisher, bevor sie einem Kanton zugewiesen werden. Das sei eine Entlastungsmassnahme, sagte ein SEM-Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Wir verschaffen den Kantonen damit eine Verschnaufpause.»

Keinen Schutzstatus für binationale Paare

Neu wurde auch festgelegt, dass binationale Paare keinen Schutzstatus S erhalten, wenn eine der beiden Personen über eine Staatsbürgerschaft in einem EU/EFTA-Land, in Grossbritannien, Kanada, den USA, Neuseeland oder Australien verfügt. Wer bereits über einen Schutzstatus in einem anderen Schengenstaat verfügt, erhält ebenfalls keinen Status S in der Schweiz.

Die Anpassungen erfolgten laut SEM nach einer Konsultation mit Kantonen und Städten. (sda/mos)