Krieg in der Ukraine

Status S bleibt fünf Jahre gültig

Justizministerin Karin Keller-Sutter hat daran erinnert, dass ukrainische Flüchtlinge den Status S für Schutzsuchende nicht verlängern müssen.

Im März dieses Jahres aktivierte der Bundesrat zum ersten Mal in der Geschichte der Schweiz den Schutzstatus S. Ukrainische Flüchtlinge erhalten seither ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen.

Unklar war jedoch, wie lange der Schutzstatus S gültig bleibt. Bundesrätin Karin Keller-Sutter sprach ursprünglich von einem Jahr. In einem Interview mit der Zeitung «Le Temps» sagte sie nun, dass der Status S fünf Jahre lang bestehen bleibe, sofern der Bundesrat ihn nicht widerrufe. Danach kann er in eine B-Bewilligung umgewandelt werden.

Der Schutzstatus werde nur widerrufen, wenn sich die Lage in der Ukraine normalisiere «zum Beispiel durch einen Waffenstillstand oder eine Stationierung von Friedenstruppen, wie man das aus Bosnien oder dem Kosovo kennt».

Die Ministerin hat das Staatssekretariat für Migration beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen alle Fragen zu prüfen, die sich in diesem Fall ergeben würden. «Nicht um zu signalisieren, dass die Leute bald zurückkehren müssen, sondern um vorbereitet zu sein, wenn es so weit ist», erläutert sie in dem Interview.

Die Rückkehr der Ukrainer aus der Schweiz in ihre Heimat könnte ähnlich wie zuvor bei bosnischen Schutzsuchenden in Etappen mit unterschiedlichen Ausreisefristen stattfinden: «Damals mussten zuerst die alleinstehenden Erwachsenen zurückkehren, dann die Familien ohne Kinder, dann die Familien mit Kindern.» (sda/pef)