Krieg in der Ukraine
104 Ukraine-Flüchtlinge müssen Schweiz verlassen
Seit fünf Monaten erhalten Ukrainerinnen und Ukrainer aus dem Westen des Landes keinen Schutzstatus mehr. Sie müssen das Land verlassen, weil eine Rückkehr in ihre Heimatgebiete als zumutbar angesehen wird.
Seither haben Schutzsuchende aus den Regionen Wolyn, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Iwano Frankiwsk und Tscherniwzi grundsätzlich kein Anrecht mehr auf den Status S. Das gilt laut dem Bundesamt für Migration für 270 neue Gesuchstellende, aber ebenso für 303 Personen, die ihr Gesuch vor dem 1. November eingereicht hatten, das aber noch nicht behandelt worden war.
Bis Ende Ende Februar wurden somit 104 Wegweisungsentscheide gefällt; 29 davon waren Ende Februar rechtskräftig, und über 20 hat noch das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden. 84 Gesuche wurden zurückgezogen, und 145 Personen reisten selbstständig aus. 20 Gesuchstellende erhielten einen positiven Entscheid.
Laut SEM sei es aufwändiger, die Gesuche zu prüfen. Zusätzliche Abklärungen benötigten mehr Zeit. Insgesamt geht die Zahl von Schutzgesuchen von Einwohnerinnen und Einwohnern der sieben Gebiete im Westen der Ukraine tendenziell zurück.
Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine am 24. Februar 2022 sind mehrere Millionen Menschen vor den russischen Angriffen in europäische Länder geflüchtet, davon rund 70'000 Menschen in die Schweiz. (sda/ jow)