Gerichtsentscheid

Vorerst keine Bibelverse in Thuner Bussen

Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht auf die Beschwerde einer christlichen Werbeagentur eingetreten. Das Urteil kann noch weitergezogen werden.

Die Agentur C hat auf juristischem Weg versucht, Werbung mit Bibelversen in den Bussen eines Berner Verkehrsbetriebs durchzusetzen. Auf eine Beschwerde der Agentur ist das Bundesverwaltungsgericht nun aber nicht eingetreten, wie aus dem Urteil vom 2. Oktober hervorgeht. Dies allerdings nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern wegen einer verpassten Frist.

Die Agentur C verbreitet in der Schweiz Bibelverse auf Plakaten, meist mit gelber Schrift auf blauem Hintergrund. Auch in den Bussen der STI Bus AG in Thun sollte die Werbung platziert werden. Die Verkehrsbetriebe lehnten dies Ende August 2023 jedoch ab. Sie hielten zudem fest, dass sie sich nicht veranlasst sehen, eine anfechtbare Verfügung zu erlassen, wie dies die Agentur gewünscht hatte.

Der Anwalt der Agentur gelangte in der Folge an das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination des Kantons Bern, das sich nicht zur Sache äussern wollte. Auch die Rechtsverweigerungsbeschwerde beim Bundesamt für Verkehr (BAV) brachte die Agentur nicht weiter, denn das Amt ist für die Behandlung nicht zuständig und leitete den Fall ans Bundesverwaltungsgericht weiter.

Dieses hat nun festgehalten, dass die Frist von 30 Tagen für die Übermittlung eines solchen Rechtsmittels abgelaufen ist. Das Gericht schreibt, dass die im August 2023 bereits anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin nach dem Schreiben der STI Bus AG ihre Beschwerde hätte einreichen müssen.

Wie der «Tages-Anzeiger» online schreibt, prüft die Agentur C, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht. Präsident Peter Stucki sagt: «Ich bin überzeugt, dass das Ablehnen unserer Werbung gegen die Verfassung verstösst.» (sda/ vbu)