Diskriminierung

Aufruf zu Hass und Gewalt gegen das Geschlecht soll strafbar werden

Der Aufruf zu Hass und Gewalt sowie Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts sollen unter Strafe gestellt werden. Die zuständige Kommission des Nationalrats will die Anti-Rassismus-Strafnorm im Strafgesetzbuch entsprechend ergänzen.

Die Kommission des Nationalrats will den Schutz vor Diskriminierung erweitern. Neu sollen nicht nur Aufrufe zu Hass und Gewalt auf Grund von Rasse, Ethnie, Religion und sexueller Orientierung sollen strafbar sein. Auch wenn solche Taten auf Grund des Geschlechts verübt werden, sollen sie unter Strafe stehen.

Die Kommission gab damit sechs identischen parlamentarischen Initiativen von Nationalrätinnen aus mehreren Fraktionen mit 16 zu 6 Stimmen Folge, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Sie verlangen, dass der Artikel 261bis des Strafgesetzbuches ein weiteres Mal erweitert wird.

Sexismus stelle eine inakzeptable Verletzung der Menschenwürde dar, die strafbar sein solle, begründete die Mehrheit ihre Position. Die sechs Initiativen gehen nun an die Ständeratskommission. Sagt sie Ja, kann eine Vorlage ausgearbeitet werden.

Eingereicht haben die Initiativen Min Li Marti (SP/ZH), Marianne Binder-Keller (Mitte/AG), Jacqueline de Quattro (FDP/VD), Sibel Arslan (Grüne/BS), Lilian Studer (EVP/AG) und Kathrin Bertschy (GLP/BE).

Der Schutz vor Diskriminierung für Homosexuelle ist erst seit kurzem in der Anti-Rassismus-Strafnorm geregelt. Diese Erweiterung von Artikel 261bis des Strafgesetzbuches hiess das Stimmvolk im Februar 2020 an der Urne gut. Wer gegen die Strafnorm verstösst, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. (sda/no)