Evangelisch-reformierte Landeskirche Zürich
Keine Amtszeitbeschränkung für Exekutive
Kirchenräte der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich dürfen auch in Zukunft länger als 12 Jahre im Amt bleiben. Ein Synodaler ist mit seiner Forderung gescheitert, eine Amtszeitbeschränkung einzuführen, wie die Landeskirche in einer Medienmitteilung schreibt.
Der Kirchenrat verwies darauf, dass die durchschnittliche Amtszeit der Exekutivmitglieder in den letzten 70 Jahren unter neun Jahren lag. Ausserdem könne es zu einer starken Fluktuation im Kirchenrat kommen, wenn freiwillige und erzwungene Rücktritte zeitlich zusammenfallen.
Ausserdem stimmten die Synodalen dem Budget für das nächste Jahr zu. Dieses sieht einen Gewinn von rund 540'000 Franken vor. Grund dafür seien die hohen Steuererträge vom vergangenen Jahr.
Trotz Gewinn setzt die Zürcher Landeskirche im Budget 2025 auf Sparmassnahmen, wie es in der Medienmitteilung heisst. Weil sie in den kommenden Jahren mit einem Rückgang der Einnahmen rechnet, will sie schon nächstes Jahr ihre Ausgaben im Vergleich zur Rechnung 2022 um fünf Prozent reduzieren. (pef)