Gesamtkirchgemeinde Bern
Verwaltungsgericht weist Beschwerde ab
In zweiter Instanz ist eine Beschwerde gegen zwei Entscheide des Grossen Kirchenrats abgewiesen worden. Diese stehen im Zusammenhang mit der Markuskirche und dem Stadtkloster Frieden.
Die Beschlüsse aus dem November 2023 sind rechtmässig, das besagt das Urteil des Verwaltungsgerichts. Wie der Kleine Kirchenrat mitteilt, ist die Beschwerde gegen zwei Beschlüsse des Grossen Kirchenrats vollumfänglich abgewiesen worden.
Die Beschwerdeführenden waren unzufrieden mit Beschlüssen zum Kredit für den Umbau der Markuskirche und zu den Vorbereitungen für ein geplantes Stadtkloster in der Friedenskirche (ref.ch berichtete). Als das Regierungsstatthalteramt ihre Beschwerde im Juni 2024 abgewiesen hatte, machten vier von ursprünglich fünf Beschwerdeführenden einen Teilweiterzug ans Verwaltungsgericht. (dst)