Gesamtkirchgemeinde Bern

Beschwerden gegen Budget abgewiesen

Die Budgetierung eines Defizits durch die Gesamtkirchgemeinde Bern war zulässig. Zu diesem Urteil ist das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland gekommen. Gegen das Budget hatten mehrere Kirchenmitglieder Beschwerde erhoben.

Gegen mehrere Beschlüsse des Parlaments der Gesamtkirchgemeinde Bern war im vergangenen Herbst Beschwerde erhoben worden. Im Fokus stand dabei insbesondere das Budget 2024, das ein Defizit von über 870‘000 Franken vorsieht. Die Beschwerdeführenden beanstandeten unter anderem, dass die Budgetierung eines Defizits unzulässig sei und das Budget sich nicht auf einen gültigen Finanzplan stütze (ref.ch berichtete).

Das zuständige Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat diese Beschwerden nun aber abgewiesen. Die Budgetierung eines Defizits sei zulässig, da dieses durch einen um ein Vielfaches höheren Bilanzüberschuss gedeckt sei, heisst es in einer Mitteilung. Auch der aktuelle Finanzplan sei rechtskräftig.

Weitere Beschwerden zu einzelnen Budgetposten konnten laut der Mitteilung nicht überprüft werden, da dem Parlament in diesen Fragen ein erheblicher Ermessensspielraum zustehe. Die Beschlüsse betrafen unter anderem einen Kredit für den Umbau der Markuskirche, die Beschaffung von Software sowie Vorbereitungen für ein geplantes Stadtkloster in der Friedenskirche.

Der Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden. (no)