Jetzt muss das Verwaltungsgericht entscheiden
Mehrere Beschlüsse des Grossen Kirchenrates (GKR) der Gesamtkirchgemeinde Bern beschäftigen weiterhin die Justiz. Vier Personen ziehen ihre Beschwerden weiter an das Verwaltungsgericht. Das teilt der Kleine Kirchenrat mit. Sie sind unzufrieden mit den Entscheiden des Regierungsstatthalteramts zu den Beschlüssen zum Kredit für den Umbau der Markuskirche und zu den Vorbereitungen für ein geplantes Stadtkloster in der Friedenskirche.
Das Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland hatte die Beschwerde gegen vier Beschlüsse des Grossen Kirchenrates (GKR) der Gesamtkirchgemeinde Bern abgewiesen. Das Amt war zu dem Schluss gekommen, dass die Gesamtkirchgemeinde Bern ein Defizit budgetieren durfte (ref.ch berichtete).
Gegen mehrere Beschlüsse des Parlaments der Gesamtkirchgemeinde Bern war im vergangenen Herbst Beschwerde erhoben worden. Im Fokus stand dabei insbesondere das Budget 2024, das ein Defizit von über 870‘000 Franken vorsieht. Fünf Beschwerdeführende wendeten sich an das Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland. (dst)