Blockade wegen Beschwerden
Verschiedene Entscheidungen des Grossen Kirchenrats von Bern vom 29. November 2023 haben ein juristisches Nachspiel. Wie die Exekutive der Evangelisch-reformierten Gesamtkirchgemeinde Bern (GKG) in einer Medienmitteilung schreibt, sei eine Beschwerde gegen vier Beschlüsse des Parlaments hängig – darunter auch gegen das Budget 2024. Dadurch könne die GKG nur gebundene Ausgaben wie beispielsweise Löhne tätigen. Dasselbe gilt für die 12 Kirchgemeinden, die zur GKG gehören. Ihre Budgets sind vom Globalbudget der GKG abhängig.
Zuständig für die Beschwerde ist das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Abgesehen vom Budget sind noch zwei Kredite sowie Vertragsabschlüsse mit dem Projekt Stadtkloster Frieden betroffen. Laut der Exekutive seien alle Parlamentsbeschlüsse mit einer klaren Mehrheit verabschiedet worden. Der Kleine Kirchenrat bedaure die Situation ausserordentlich und versuche, die negativen Konsequenzen zu minimieren. (pef)