Krieg in der Ukraine

Vereinfachtes Verfahren für Ukraine-Flüchtlinge hat sich bewährt

Rund vier Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine haben einen besonderen Schutzstatus in der Europäischen Union bekommen. Diese will am Status festhalten.

Der Ukraine-Krieg hat in Europa zur grössten Fluchtbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg geführt. Für die Asylsysteme wäre sie nicht zu bewältigen gewesen. Die Europäische Union reagierte – wie auch die Schweiz – mit einem besonderen Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge.

«Die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz war wesentlich, um den Ukrainern zu helfen. Dieses wertvolle Instrument sollte auch in Zukunft Teil unseres EU-Werkzeugkastens bleiben», sagte der für Migrationsfragen zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Margaritis Schinas.

Die EU-Staaten hatten vor einem Jahr ein vereinfachtes Verfahren in Kraft gesetzt. Die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie aus dem Jahr 2001 kam damit erstmalig zum Einsatz. So erhielten Ukrainerinnen und Ukrainer ohne aufwendiges Asylverfahren das Recht auf Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung, Gesundheitsversorgung und Unterkunft.

Die Richtlinie sieht Schutz für zunächst ein Jahr vor. Der Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine wurde jedoch bereits bis März 2024 verlängert und kann noch bis 2025 ausgedehnt werden. «Wir stehen so lange an der Seite der Ukraine, wie es nötig ist», versicherte Schinas. (epd/pef)