Assistierter Suizid

Sterbehilfeorganisationen kritisieren Ärzteverband

Die Ärztevereinigung FMH hat ihre Richtlinien zum assistierten Suizid überarbeitet. Sterbehilfeorganisationen wie Exit sehen darin eine Verschärfung ihrer Praxis. Der Ethiker Michael Coors dagegen begrüsst die Präzisierungen.

Das Schlafmittel Pentobarbital wird zuhause von Sterbewilligen eingenommen, die mit einem begleiteten Suizid aus dem Leben scheiden. (Bild: Keystone/ Alessandro Della Bella)

Debatten über Sterbehilfe polarisieren wie kaum ein anderes Thema. Nun sind die Richtlinien leicht adaptiert worden, anhand derer Ärztinnen Menschen in den Tod begleiten können. Das Regelwerk hat keine juristische Gültigkeit, es dient den Medizinern bei ihrer Arbeit lediglich als eine Art moralischer Kompass. 

Die von der Schweizerischen Ärztekammer FMH und der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) gemeinsam verabschiedete Version der Richtlinien ist nun in die FMH-Standesordnung übernommen worden, wie die FMH in einer Mitteilung schreibt. Eigentlich hätte man diesen Schritt schon 2018 vollziehen wollen, doch damals gab es im FMH-Parlament, der Ärztekammer, zu viele Differenzen und es kam keine Einigung zustande.

Unter anderem wird im revidierten Papier nun deutlicher definiert, wann eine Beihilfe zum Suizid vertretbar sei. Dafür solle zum Beispiel ein «schwerwiegendes, unerträgliches Leiden» vorliegen. Zudem müssten Mediziner explizit therapeutische Alternativen abklären und anbieten. Weiter sollten Ärztinnen mit Sterbewilligen mindestens zwei ausführliche Gespräche im Abstand von mindestens zwei Wochen führen. 


Arbeit künftig «erschwert»

Diese zeitliche Verzögerung sei «schlicht unzumutbar», kritisieren Schweizer Sterbehilfeorganisationen, allen voran Dignitas und Exit. Sie schreiben in einer Stellungnahme von einer «unzulässigen Verschärfung» der Beihilfe zum Suizid.

« Altersfreitod wird ausgeschlossen. »
Aus der Mitteilung der Sterbehilfeorganisationen

Viele Sterbewillige, die an mehreren Krankheiten litten oder hochbetagt seien, wüssten um ihre schlechte Prognose und wollten unerträglichem Leiden wohlüberlegt ausweichen.

Suizidhilfe bei gesunden Personen aus ethischen Gründen abzulehnen, wie es die Richtlinien neu tun, schliesse zudem den Altersfreitod kategorisch aus. Die neuen Leitplanken erschwerten die Arbeit der Sterbebegleiter und unterwanderten eine «seit vierzig Jahren bewährte liberale Praxis», schreiben die Organisationen. 

Sterbehilfe nicht als Dienstleistung sehen

Anderer Ansicht ist dagegen Michael Coors, Professor für Theologische Ethik und Leiter des Instituts für Sozialethik an der Universität Zürich. «Meinem ersten Eindruck nach ist die Revision des Textes sehr gelungen», sagt Coors auf Anfrage von ref.ch. Er begrüsse, dass einiges klarer formuliert sei, das Papier sei gut vertretbar und weit mehr als nur ein Kompromiss. 

«Es geht darum, unter welchen Bedingungen ein Arzt einem Sterbewilligen helfen darf», erläutert Coors. Jeder Mensch habe das Recht darauf, sich selbst zu töten, aber nicht darauf, dass ihm eine konkrete Person oder Berufsgruppe helfe entgegen eigener ethischer Grundsätze. «Für Ärzte ist es ethisch zentral, dass es um Hilfe aufgrund von Leid geht, und das wird im Papier deutlich.» 

Die Revision sei aus seiner Sicht ein Fortschritt, weil sie klare Leitplanken definiere, gleichzeitig aber Interpretationsspielraum lasse, meint der Ethiker. «Es muss zum Beispiel nachvollziehbar gemacht werden, dass ein besonders schweres Leiden vorliegt, weil die Massnahme (der Suizid) irreversibel ist. Das finde ich richtig.» 

« Die Revision lässt Interpretationsspielraum. »
Michael Coors, Ethiker

Ob das neue Papier in der Praxis Einfluss habe oder keinen Unterschied mache, sei schwierig zu beurteilen, sagt Coors. «Es bietet aber gute Anhaltspunkte, die dazu dienen, sich zu rechtfertigen, wenn man bei einem Suizid assistiert hat.»

Darüber hinaus würde sich der Theologe wünschen, dass Sterbehilfe generell nicht als schlichte Dienstleistung zwischen zwei Personen gesehen würde, sondern als Hilfeleistung in einer extremen Notsituation. 

Redaktioneller Hinweis: 
Michael Coors ist Mitherausgeber eines Buches
zu ethischen und praktischen Fragestellungen der seelsorgerischen Begleitung von Menschen, die einen assistierten Suizid begehen möchten. Das Buch ist im Mai im Theologischen Verlag Zürich publiziert worden und kostenlos frei zugänglich.