Assistierter Suizid
Bundesrat will Sterbehilfe nicht stärker regulieren
Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit für neue gesetzliche Regeln zur Suizidhilfe. In seiner Stellungnahme zu einer Motion der Rechtskommission des Ständerats hält er fest, dass der bestehende rechtliche Rahmen ausreiche. Zudem verweist er auf die Zuständigkeit der Kantone.
Einige Kantone wie Genf, Waadt, Neuenburg und Wallis haben bereits eigene Gesetze erlassen, es gibt Regeln für den assistierten Suizid in Spitälern oder anderen Gesundheitseinrichtungen.
Im Kanton Zürich muss assistierter Suizid in öffentlichen Alters- und Pflegeheimen geduldet werden,Spitäler, Psychiatrien oder Gefängnissen sind jedoch nicht zur Durchführung verpflichtet.
Sollte der Vorstoss im Ständerat angenommen werden, könnte der Bundesrat einen Änderungsantrag stellen. Demnach soll der Bund zunächst beauftragt werden, die Zulässigkeit zu prüfen, bevor ein Regelwerk erlassen werden könnte.
Die Forderung nach deutlicheren Regelungen wurde nach dem ersten Einsatz einer sogenannten Suizidkapsel im Sommer 2024 lauter. Ethiker und Expertinnen sprachen sich für eine strengere Regulierung und Aufsicht über Freitod-Begleitungen aus. Die Nationale Ethikkommission hatte solche bereits 2005 gefordert. (sda/ jow)