Ständerat
Kommission fordert klarere Regeln für Suizidhilfe
Der erstmalige Einsatz der Suizidkapsel im vergangenen Jahr hat die Diskussion über die Suizidhilfe in der Schweiz neu lanciert. Die zuständige Ständeratskommission hat nun zwei Motionen beschlossen, um die Suizidhilfe zu regulieren.
Zum einen soll ein statistisches Monitoring des assistierten Suizids in der Schweiz erstellt werden. Dieses soll sowohl die Anzahl an assistierten Suiziden als auch die jeweiligen begleitenden Umstände erfassen.
Zum anderen soll der Bundesrat damit beauftragt werden, eine Rahmenregulierung des assistierten Suizids in der Schweiz auszuarbeiten. Diese soll den Zugang zum assistierten Suizid nicht erschweren oder dessen Bedingungen verschärfen, wie die Kommission festhielt. Es gehe darum, rechtliche Klarheit zu schaffen, indem die Voraussetzungen für den assistierten Suizid und das einzuhaltende Verfahren geregelt werden.
Nach dem Einsatz der Suizidkapsel im Sommer 2024 hatten sich Ethiker zum wiederholten Mal für eine strengere Regulierung und Aufsicht ausgesprochen. Suizidhilfe ist aktuell in der Schweiz nur strafbar bei selbstsüchtigen Motiven. Sie nimmt laut Expertinnen und Experten seit einigen Jahren stark zu. Es handelt sich aber um weniger als zwei Prozent aller Todesfälle. Andere Formen der Sterbehilfe, etwa durch den Verzicht oder Abbruch von lebenserhaltenden Massnahmen, werden weitaus häufiger praktiziert.
Die beiden Motionen gehen nun zur Beantwortung an den Bundesrat, danach befasst sich der Ständerat damit. (sda/ eba)