Inklusion

St. Galler Kirche schafft Arbeitsstelle für Menschen mit Beeinträchtigung

Eine neue Arbeitsstelle soll sich um Anliegen von Menschen mit einer Beeinträchtigung kümmern. Das hat die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen beschlossen. Umstritten waren nur die Details.

Die reformierte Landeskirche St. Gallen will mehr für Menschen mit einer Beeinträchtigung tun. «Die inklusive Kirche, das ist unser Ziel», sagte Sven Hopisch, Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen. Der Ressortleiter Religionspädagogik reagierte damit auf die Vorlage, eine kantonalkirchliche Arbeitsstelle für Menschen mit einer Beeinträchtigung zu schaffen. Noch sei es ein rechtes Stück Weg dorthin. Zwar verfüge die Kantonalkirche über eine Beauftragte für Heil- und Sonderpädagogik sowie, zusammen mit weiteren Kantonen, über ein Pfarramt für gehörlose Menschen. «Doch weitere kirchliche Angebote vor Ort – wie Seelsorge oder Gottesdienste für Erwachsene – sind noch stark von einzelnen Personen abhängig», wird er in einer Mitteilung vom 5. Dezember zitiert. Da seien die Gemeinden von der Kantonalkirche besser zu unterstützen.

Umstritten war das Anliegen einer inklusiven Kirche im Parlament nicht, allerdings der Weg dorthin. «Inklusion ist ein hehres Ziel, doch eine kantonalkirchliche Arbeitsstelle ist nicht das Mittel, dieses zu erreichen», sagte Christoph Casty, Synodaler und Pfarrer aus Wil. Die Bedürfnisse der einzelnen Betroffenen seien zu individuell, um diese zentral lösen zu können. Entsprechend müssten sie vor Ort erkannt und Unterstützung im jeweiligen Umfeld der Personen gesucht werden.

Kirchlicher Bezug sei wichtig

Selbstverständlich gebe es eine Vielzahl von Orten und Möglichkeiten, sich Unterstützung zu holen, doch der spezifisch kirchliche Bezug sei eben auch wichtig, entgegnete Maik Becker, Synodaler und Pfarrer der Kirchgemeinde Oberer Necker. Darum sei er jeweils froh, wenn er bei kantonalkirchlichen Stellen Know-how «anzapfen» könne.

Martin Schmidt, Präsident des Kirchenrates, erinnerte die Synodalen schliesslich daran, dass die Synode grundsätzlich entscheiden müsse, ob der Arbeitsbereich zu stärken sei. Die Detailfragen könnten sie dem Kirchenrat überlassen. Das tat das Parlament nun auch: Mit 91 Ja zu 43 Nein bei 12 Enthaltungen entschied es sich schliesslich, eine kantonalkirchliche Arbeitsstelle zu schaffen, die die kirchlichen Angebote für Menschen mit Beeinträchtigung stärkt.

Budget mit Aufwandüberschuss

Die anschliessende Vorlage, die Arbeitsstelle Junge Erwachsene zur Förderung des beruflichen Nachwuchses zu stärken, war dann unbestritten. Ebenfalls unbestritten war der kantonalkirchliche Budget 2023. Dieses sieht bei einem Gesamtaufwand von rund 20,7 Millionen Franken einen Aufwandüberschuss von rund 420'000 Franken vor. Darin eingerechnet ist bereits ein Teuerungsausgleich von 1,5 Prozent bei den Löhnen, entsprechend dem Kanton. (bat)