Asyl

Schweiz wegen Wegweisung eines homosexuellen Iraners verurteilt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Wegweisung eines homosexuellen Iraners aus der Schweiz aufgehoben. Dem Asylsuchenden drohe in seinem Heimatland eine unmenschliche Behandlung, argumentierte das Gericht.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) muss über die Bücher. Für seine Entscheidung, das Asylgesuch eines homosexuellen Iraners abzulehnen und ihn aus der Schweiz wegzuweisen, wurde es vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt.

Der Mann wurde von seiner Familie aufgrund seiner sexuellen Orientierung beleidigt und geschlagen. 2019 beantragte er Asyl in der Schweiz. Das Staatssekretariat für Migration hielt seine Erzählung nicht für glaubwürdig und lehnte seinen Antrag ab. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid.

Das Gericht in Strassburg gelangte jedoch zu einem anderen Urteil. Es vertritt darin die Ansicht, dass der Beschwerdeführer durch die Wegweisungsverfügung einer unmenschlichen Behandlung durch seine Familie, Dritte oder sogar durch den iranischen Staat ausgesetzt ist. Das Verbot einer solchen Behandlung in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention würde damit verletzt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte spricht dem Beschwerdeführer eine Entschädigung von 7000 Euro für seine Kosten zu. (sda/ pef)