«Religion muss als Fluchtgrund ernst genommen werden»

Der Bundesrat hat kürzlich beschlossen, in den nächsten drei Jahren 3000 Flüchtlingen aus Syrien Asyl zu gewähren. Darf oder soll oder muss die Religion dabei eine Rolle spielen? Dazu sieben Thesen von Philippe Dätwyler, verantwortlich für «Beziehungen und interreligiöser Dialog» bei der reformierten Zürcher Kirche.

In Zeiten des IS sei die Kategorie «besonders verletzliche Personen» weiter zu fassen - Christen würden auch zu dieser Kategorie zählen, sagt Philippe Dätwyler. Im Bild: Kinder im Krieg in Syrien. (Bild: zVg/Unicef)

1. Nur Hilfe für Flüchtlinge aus Syrien ist unhaltbar

Seit kurzem hat der IS auch noch den syrisch-irakischen Grenzübergang Al-Walid erobert. Damit existiert die Grenze zwischen Syrien und Irak faktisch nicht mehr. Der IS kontrolliert und terrorisiert weite Teile zwischen Bagdad und Damaskus. Der italienische Polit-Analytiker Alessandro Politi hielt darum kürzlich fest: «Es gibt kein Syrien und keinen Irak mehr, sondern nur noch Sirak». Die Schweizer Asylpolitik müsste diesem Umstand Rechnung tragen. Auch Flüchtlinge aus dem Irak sollten, analog zu Syrien, Asyl erhalten können.

2. Religiöse Verfolgung wird als Asylgrund tabuisiert

Bundesbehörden und Hilfswerke betonen immer wieder, bei der Aufnahme von Flüchtlingen dürfe die Religion keine Rolle spielen. Allein die Schutzbedürftigkeit sei für die Erteilung des Flüchtlingsstatus entscheidend. Dazu verpflichte uns die humanitäre Tradition. «Wir sind für alle da», so der humanitäre Imperativ. Aber mit Verlaub: Ist im geltenden Asylgesetz (Art. 3.1) nicht explizit festgehalten, dass Flüchtlinge auch Personen sein können, die wegen ihrer Religion «ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind»? – Was gilt denn nun? Spielt die Religion eine Rolle oder nicht? Mir scheint: Auf dem Papier ist es klar, in der Praxis aber wird sie weitgehend tabuisiert.

3. Der Religionsterror des IS muss zu einem Paradigmenwechsel führen

In der Vergangenheit war religiöse Verfolgung als Asylgrund tatsächlich ein schwieriges Kriterium. Der «Faktor Religion» war meistens untrennbar verbunden mit ethnischen, historischen und ökonomischen Faktoren. Der Religionsterror des IS bedeutet da aber eine Zeitenwende. Der IS verfolgt Andersgläubige allein aufgrund ihres Glaubens. Im besten Falle werden sie vertrieben. Andere werden gekidnappt, versklavt, verkauft, geschändet. – In der Asylpolitik scheint dies noch nicht angekommen zu sein. Wo bleibt die Debatte über den Umgang mit den religiös Verfolgten?

4. Die Kategorie «besonders verletzliche Menschen» muss neu überdacht werden

Bei der Aufnahme von Flüchtlingen sollen laut Bundesrat vor allem «besonders verletzliche Personen» berücksichtigt werden. Darunter versteht man die persönlichen Umstände. Besonders verletzlich sind zum Beispiel Kinder, behinderte, kranke oder alte Menschen. In Zeiten des IS ist diese Kategorie aber weiter zu fassen. Denn im selbsternannten Kalifat sind alle Andersgläubigen hochgradig gefährdet. Im Kalifat ist kein Platz mehr für sie. Sie erfüllen deshalb persönlich wie auch kollektiv das Kriterium der «besonderen Verletzlichkeit».

5. Die Christen werden bei den UNHCR-Kontingenten benachteiligt

Aus verschiedenen Gründen, u.a. aus Angst vor weiterer Diskriminierung, meiden Christen auf ihrer Flucht die grossen Flüchtlingscamps. Und häufig lassen sie sich vom UNHCR auch nicht als Flüchtlinge registrieren. Kommt noch dazu, dass das UNHCR Binnenflüchtlinge generell nicht registriert. Die 200’000 Christen die vor einem Jahr aus Mosul und der Niniveh-Ebene nach Irakisch-Kurdistan flüchteten, werden deshalb nie eine Chance haben, über Kontingente in Europa Asyl zu erhalten. – Natürlich stellt das UNHCR eine Benachteiligung der Christen in Abrede. Es gibt allerdings viele Indizien, dass der Anteil der Christen bei den Resettlement-Programmen des UNHCR verschwindend klein ist. Auf dem Hintergrund ihrer besonderen Gefährdung ist dies überaus stossend. Aber die Chancen, diese Benachteiligung der Christen bei den Kontingenten zu korrigieren, sind aufgrund der komplexen Ursachen minim.

6. Christen und Jesiden sollen bei den humanitären Visen bevorzugt behandelt werden

Zusätzlich zu den 2000 «Kontingent-Flüchtlingen» sollen laut Bundesrat rund 1000 Syrer mit familiären Verbindungen über ein «humanitäres Visum» Asyl erhalten. Diese Form der Aufnahme ist überaus sinnvoll. Denn es ist erwiesen, dass sich ein Familiennachzug auf die Integration der Flüchtlinge positiv auswirkt. Heute leben in der Schweiz schon um die 3000 assyrische und rund 30 jesidische Familien, zumeist sehr gut integriert. Dies wäre eine Chance. Da könnte man anknüpfen und die Benachteiligung der Christen bei den UNHCR-Kontingenten korrigieren: Christen und Jesiden sollten bei der Erteilung der humanitären Visen bevorzugt behandelt werden.

7. Exklusiv und inklusiv gehören zusammen. Aber wie?

Es ist nicht christlich, exklusiv Christen zu helfen. Unchristlich ist aber auch, wenn uns die Not unserer Glaubensgeschwister nicht berührt und wir den Skandal der neuen, spezifisch religiösen Verfolgung relativieren und kleinreden. – Die humanitäre Hilfe für alle Notleidenden und die spezifische Hilfe für unsere Glaubensgeschwister dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beides gehört zusammen. Nur: In welchem Verhältnis sollen die beiden Aufgaben zueinander stehen? Darüber ist in Zeiten des IS ganz neu zu reden. Mosul und die Niniveh-Ebene sind heute «christenfrei». Die jahrhundertealten Kirchen sind zerstört. Oder sie sind nun Moscheen. Oder Munitionsdepots für den heiligen Krieg. Müssten wir angesichts dieses Furors unsere Koordinaten nicht neu justieren?

 

Zur Medienmitteilung des Staatssekretariats für Migration «Humanitäre Aufnahmeaktion zu Gunsten der Opfer des Syrienkonflikts startet»