Reformierte Kirchgemeinde Wolhusen ist beschlussunfähig

In der Reformierten Kirchgemeinde Wolhusen sind sechs Kirchenvorstandsmitglieder per Ende April zurückgetreten. Nun muss ein Verwalter eingesetzt werden.


Der Synodalrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern hat die Kirchgemeinde Wolhusen per 1. Mai unter «besondere Verwaltung» gestellt. Weil sechs Kirchenvorstandsmitglieder per Ende April zurückgetreten sind, wurde die Gemeinde handlungs- und beschlussunfähig, wie es in einer Mitteilung vom 5. Mai heisst. «Im Kirchenvorstand der Reformierten Kirchgemeinde Wolhusen gab es unterschiedliche Auffassungen und Ansichten im Zusammenwirken», sagt Synodalrätin Lilian Bachmann auf Anfrage von ref.ch.

Der Synodalrat habe deshalb gestützt auf das Organisationsgesetz den Entzug der Selbstverwaltung vorgenommen und Rechtsanwalt Peter Möri als besonderen Verwalter eingesetzt. Möri erhalte den Auftrag, die Aufgaben des Kirchenvorstands umfassend wahrzunehmen und die Wiederbesetzung des Kirchenvorstands einzuleiten. Die besondere Verwaltung sei vorübergehend bis 31. Dezember 2020 eingesetzt. (bat)