Medizin

Sterbehilfeorganisation unterliegt vor Verwaltungsgericht

In einem Solothurner Weiler bei Nunningen führt der Verein Pegasos Sterbebegleitungen durch, obwohl dafür die rechtliche Grundlage fehlt. Nach zwei Jahren muss er nachbessern.
Durch die Einnahme von Pentobarbital scheiden die Sterbewilligen aus dem Leben. (Symbolbild: Alessandro Della Bella/ Keystone)

Die Anwälte der Sterbehilfeorganisation Pegasos sind durch alle rechtlichen Instanzen des Kantons Solothurn gegangen. Sie wollten verhindern, dass Pegasos nachträglich eine Baubewilligung für ein Gebäude beantragen muss, in dem der Verein seit zwei Jahren Menschen in den Tod begleitet.

Denn im kleinen Weiler Roderis, der zur Gemeinde Nunningen gehört, wo die Sterbehilfe in einem neugebauten Gästehaus neben einem Landgasthof stattfindet, wehren sich die Anwohner (ref.ch berichtete). Sie belastet die Vorstellung davon, was in dem Gebäude geschieht – nach Angaben von Pegasos scheiden in Nunningen jährlich etwa 150 Personen freiwillig aus dem Leben.

Die politische Gemeinde ihrerseits fühlt sich verschaukelt, weil beim ursprünglichen Baugesuch nicht von Sterbehilfe die Rede war. Wenn nun ein neues Baugesuch eingeht, kann die Gemeinde den Fall neu beurteilen.

Alle Argumente entkräftet

Ende März hat das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn über den Fall entschieden. Das Urteil liegt der Redaktion vor. Das Gericht verpflichtet Pegasos, bis Mitte Juli ein neues Baugesuch einzureichen. Die Argumente der Anwälte der Sterbehilfeorganisation hat das Gericht alle entkräftet.

Pegasos’ Anwälte vertraten den Standpunkt, dass sich die Beherbergung von Sterbewilligen im Gästehaus nicht grundlegend von Personen in einem typischen Gastgewerbebetrieb unterscheide. Doch das Verwaltungsgericht bekräftigte die Einschätzung der Vorinstanz, dass sich Sterbebegleitung mit medizinischer und psychologischer Betreuung wesentlich von einfacher Beherbergung unterscheide.

Stört es die Nachbarn?

Ein weiterer Punkt war der Einfluss auf die Nachbarn. Löst die Anwesenheit der Sterbehilfeorganisation im Dorf Unbehagen aus? Die Vertreter des Vereins verneinten dies. Die Freitodbegleitung sei für die Anwohnenden «praktisch nicht zu sehen».

Die Personen würden die Tiefgarage der Liegenschaft anfahren und von dort direkt das Gebäude betreten. Nach ihrem Tod würden sie auf demselben Weg weggebracht. Die Anwälte meinten, «das Mass zulässiger ideeller Emissionen sei nicht schon dann überschritten, wenn kein absoluter Schutz vor allem, was Gedanken an den Tod und die Sterblichkeit hervorrufen könne, bestehe.»

Gericht: «Kann Beklemmung auslösen»

Dem hielt das Gericht entgegen: «Schon der Gedanke, dass Tätigkeiten der Freitodbegleitung im Gästehaus vollzogen werden, kann für Anwohnerinnen und Anwohner ein Gefühl der Beklemmung auslösen.» Deshalb bestehe für die Öffentlichkeit ein grosses Interesse, dass ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt wird.

Wie der «Blick» berichtet, wird Pegasos den Entscheid des Solothurner Verwaltungsgerichts nicht an die nächsthöhere Instanz weiterziehen. Die Sterbehilfeorganisation sagte, sie arbeite an einem Umnutzungsgesuch für die Liegenschaft.

Beitrag teilen

Lesen Sie mehr zum Thema